Feuerwehr öffnet Wohnung - wer zahlt die Türbeschädigung und warum?
Hallo zusammen,
zu der nachstehenden Konstellation konnte ich bislang keine verbindliche Antwort erhalten, auch nicht von der örtlichen Polizeidienststelle. Vielleicht klappt es ja hier:
Die Feuerwehr öffnet mit der Polizei die Wohnungstür einer Mietwohnung, da ein gesundheitlicher Defekt des Mieters vermutet wird. Der "Hilferuf" des Nachbarn ist nicht böswillig erfolgt und es stellt sich heraus, das der Mieter ok ist und das Ganze ein Mißverständnis war.
Der Vermieter hat eine beschädigte Haustür - doch wer bezahlt die Reparatur?
Die Wohngebäude- und Hausratversicherung scheidet jeweils aus; es liegt kein versicherter Schaden vor.
Der "alarmierende" Nachbar ebenfalls, da er dies nicht böswillig gemacht hat und man im Umkehrschluß sonst eine - grundsätzlich wünschenswerte - Hilfeleistung im Keim erstickt.
Polizei und Feuerwehr haben im Zuge der Gefahrenabwehr grundsätzlich richtig gehandelt...
Aber bleibt der Vermieter hier auf den Kosten sitzen?
Wer hat eine Quelle, wo und wie derartige Beschädigungen geregelt sind, würde ich mich sehr freuen!
Bis denne
Christian
6 Antworten
Du hast es eigentlich schon gut erfasst. Die Beteiligten kann man nacheinander abklappern:
- Meldender: muss nur bezahlen, wenn er grob fahrlässig den Einsatz ausgelöst hat (z.B. auf Verdacht angerufen, ohne vorher geklingelt zu haben)
- Feuerwehr: muss nur bezahlen, wenn die Tür leichtfertig beschädigt wurde (z.B. im Erdgeschoss das offene Fenster nicht genutzt)
- Mieter: muss nur bezahlen, wenn er grob fahrlässig den Einsatz verursacht hat (z.B. hat absichtlich nicht auf Klingeln/Klopfen reagiert)
- Vermieter: Ihm gehört die Tür, er ist für ihren Zustand verantwortlich. Wenn sie kaputt ist, muss er sie ersetzen, wenn keiner der obigen in Frage kommt.
Aber die alles entscheidende Frage ist: Zahlt im Fall X die Kommune oder das Bundesland und wenn ja, auf welcher Grundlage?
Die Feuerwehren "gehören" den Kommunen. Daher ist bei einer durch die Feuerwehr angeordneten Türöffnung die Kommune dran, sofern eben maßgeblich bei der Wahl der Mittel übertrieben wurde.
Aber die Herren bei der Polizei haben Recht, das wird im Einzelfall geklärt, unter anderem weil die Feuerwehrgesetze Ländersache sind und damit überall Unterschiede herrschen, was die Feuerwehr wann warum darf.
Nebenbei bemerkt werden sich im besten Fall (der recht häufig ist) die Kosten auf einen neuen Schließzylinder beschränken, der kostet nicht die Welt.
Ja, die Feuerwehr ist nicht verpflichtet für die Kosten aufzukommen.
Gruß
Hallo
Ich bin Feuerwehrmann und bei uns ist es so Bei einer Gefahrernabwehr ( öffnung einer Wohnungstür Rettung einer Katze vom Dach) läuft das über die Stadt oder Feuerwehr kommt darauf an wer Bezahlt ne. Also einfach mal nen Kostenvoranschlag bei der Stadt vorzeigen und Fragen wer dafür aufkommt. Weil es von Ort zu Ort verschieden ist.
Mfg kk05071994
Wenn dir hier keiner helfen kann dann vielleicht hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/
:)
Wie verhält es sich, wenn der Mieter selber den Arzt gerufen hat, er jedoch die Tür nicht öffnen konnte. So geschehen bei uns bei einem Asthmaanfall...
Tür wurde geöffnet durch Rettungskräfte, Schaden ca. 2000+ (neuer Türrahmen + Tür). Mieter geht es wieder gut, wurde stationär behandelt und ist einen Tag später in den geplanten Urlaub geflogen. Ganz nebenbei wurden wir erst jetzt Tage später informiert. Bilder hat er vor seiner Abreise keine gemacht weil er "nicht dazu kam".... Wir haben jetzt welche von der Hausverwaltung...
Aber die alles entscheidende Frage ist: Zahlt im Fall X die Kommune oder das Bundesland und wenn ja, auf welcher Grundlage?
Die Aussage der örtlichen Polizei war: Kann man so pauschal nicht sagen, muß im Einzelfall geprüft werden und alles andere wäre eine unerwünschte Rechtsberatung.
Das hilft nicht wirklich weiter ... :-/