Ist eine handgeschriebene Kündigung nicht genauso wirksam wie eine getippte?
Ich möchte einen handy vertrag kündigen, da mein Drucker nicht funktioniert,habe ich mir einfach überlegt das ganze per Hanz zu schreiben. Ein bekannte meinte jetzt aber eine ordentliche Kündigung müsste maschinengeschrieben sein. Ich kann mir das nicht vorstellen, aber hat er recht?
6 Antworten
Natürlich kannst du eine Kündigung per Hand schreiben. Du bist nicht darauf angewiesen, einen guten Eindruck auf den anderen zu machen. Solange es lesbar ist, ist alles gut.
Was sollten denn Leute machen, die keinen PC haben?
Genau richtig. Anfang der 90er wurden schätzungsweise 90% der Kündigungen für irgendwelche Dinge per Hand geschrieben, da die wenigsten schon einen Rechner samt Drucker ihr eigen nennen durften. :-) Ist auch heute weiterhin erlaubt...
Welcher Paragraph?
Völliger Unsinn! Du kannst Deine Kündigung natürlich auch mit der Hand schreiben. Sie muss natürlich für jedermann gut lesbar sein.
Dein Bekannter hat nicht RECHT. Solange Form und Frist eingehalten sind, kann diese auch handgeschrieben (leserlich) sein. (Sonst könnten ja nur Menschen mit Drucker kündigen :-)) Beachte: Per Einschreiben senden ggf. mit Rückschein
das lerserliche müsste ich trotz einer 4 in Schrift und Form in der Grundschule noch hinbekommen ;-) auch wenn man sich doch sehr ans Tippen gewöhnt
Natürlich ist eine handschriftliche Kündigung genauso wirksam. Wo kommen wir denn da hin. Aber Kündigung per Einschreiben/Rückschein.
Sie muss schriftlich sein. Du kannst sie auch in Stein meißeln.
ne danke, da sind mir die Portokosten zu hoch ;-)
die kündigung darf NICHT handschriftlich verfasst sein. hast du schonmal was vom BGB gehört?