Inkasso Rechnung doppelt zahlen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn bereits an das Inkassobüro die Hauptforderung plus Inkassokosten gezahlt wurde, dann muss jetzt natürlich nicht nochmal bezahlt werden.

Forderungen werden nicht unbedingt immer an das Inkassobüro verkauft, sondern meistens vertritt das Inkassobüro den Mandanten (also den Forderungssteller), das Inkassobüro fordert dann im fremden Auftrag und will die Zahlung auf das Konto des Inkassobüro haben. Es gibt dann also keinen Grund, weshalb nochmal auf das Konto des Forderungsstellers überwiesen werden sollte.

In solchen Fällen reicht ein einziges Widerspruchsschreiben, Zustellung per Einschreiben mit Rückschein:

1) Die Forderung wird vollumfänglich bestritten.

2) Die Zahlung wurde bereits am .... auf das Konto .... BLZ ... des Inkassobüros ...xxx... geleistet. Siehe Belege in der Anlage.

3) Weitere Mahnungen in dieser Sache sind zu unterlassen und werden jedenfalls nicht zur Zahlung führen.

4) Einem gerichtlichen Mahnbescheid wird innerhalb der 14-Tagesfrist widersprochen. Der Versuch, eine Forderung ohne Anspruch über das gerichtliche Mahnverfahren beizutreiben, ist zwecklos.

5) Die Weitergabe der Daten an Auskunftsdatenbanken wird unter Hinweis auf § 28a BDSG untersagt.

Sascha1401 
Beitragsersteller
 05.10.2013, 12:06

und das könnte ich so im Einschreiben reinschreiben ?

mepeisen  05.10.2013, 21:01
@Sascha1401

Ich würde noch ergänzen: "Bei weiteren Versuchen, doppelt zu kassieren, werde ich Strafanzeige wegen Betrugs oder Unterschlagung erstatten."

Habe dann Inkasso bezahlt

Warum? Warum hast du dem Inkasso Geld bezahlt? Kostet doch nur mehr! Hast du Geld zu viel? ^^

ich dachte, Forderungen von Inkasso werden von den Betreibern verkauft?

In der Regel nicht. Inkassobüros werden meist nur mit der Betreibung beauftragt. Im Falle eines Verkaufs ist in erster Linie auch die Abtretungsurkunde im Original vorzulegen (§ 410 BGB). Wenn das Inkasso dann neuer Gläubiger ist, darf es aber keine Gebühren erheben, da es in eigener Sache handelt.

Inkassobüros DÜRFEN nach § 367 BGB Geldeingänge zuerst mit den eigenen (Phantasie)gebühren verrechnen. Heißt evtl. sind gegenüber dem Gläubiger noch Teile der Hauptforderung offen. Das wäre schlecht.

Jedoch gibt es keinen Grund doppelt zu zahlen. Halte dich an Goofy62.

2x brauchst Du auch nicht bezahlen.