Ist eine Einzelabnahme vom TÜV nur begrenzt gültig?
Hallo zusammen,
ich habe vor rund 3 Monaten an meinem Auto einen neuen Auspuff als Sonderanfertigung anfertigen und montieren lassen. Dieser wurde anschließend in der Werkstatt als Einzelabnahme vom TÜV abgenommen.
Daraufhin erhielt ich entsprechende Papiere, mit denen ich die Fahrzeugpapiere - so wörtlich - "unverzüglich" korrigieren lassen solle. Das "Unverzügliche" ging bei mir aber leider etwas unter und fiel mir erst auf, als ich dann mal einen genauen Blick auf die Unterlagen geworfen hatte.
Da bei mir aktuell nun noch ein Chiptuning anstand, wollte ich die Papiere ohnehin in einem Rutsch korrigieren lassen.
Ich frage mich nun aber, ob die Zeitspanne von rund 3 Monaten nun zu Problemen bei der Zulassungsstelle führen könnte?
Möchte mich nun auch nicht rausreden denn Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Wäre nur gerne darauf vorbereitet, dass ich notfalls in den sauren Apfel beißen und eine neue Einzelabnahme machen lassen kann. Dass das Fahrzeug zwischenzeitlich bewegt wurde ist nämlich ersichtlich, da die Einzelabnahme des Auspuffs und die des Chiptunings eine Differenz von rund 1000km beim KM-Stand aufweisen.
Scheinbar war ich nun die ganze Zeit ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs?
2 Antworten
Wenn Du die Papiere hast, fahr zum TÜV und lass es Eintragen und gut ist es. Das Interessiert niemand, wo die Kilometer gemacht wurden. ( Kannst ja auf dem Nürburgring getestet haben)
Ahh danke, darauf wäre ich gar nicht gekommen. Es sind ja gar nicht so viele Kilometer als dass man das so nicht erklären könnte. Mir fiel nur einfach nichts ein.
JA, so ist es. UNVERZÜGLICH ist unverzüglich, die Begutachtung nach §21StVZO ist eine "Begutachtung zur ERTEILUNG einer Betriebserlaubnis", erteilen macht aber die Zulassungsstelle. Demnach fährst Du noch mit erloschener Betriebserlaubnis herum. Ein Gutachten nach §21 StVZO ist 18 Monate gültig, danach müßte neu begutachtet werden.
Manche Zulassungsstellen akzeptieren das aber auch nach 24 Monaten noch.