falsche TÜV-Plakette - was jetzt?
Hallo,
ich musste mit meinem Fahrzeug zum TÜV, hatte den Termin aber vergessen und bin daher erst sechs Monate zu spät bei der HU gewesen.
Natürlich bekam ich nun nicht 24 Monate TÜV, sondern nur 18 Monate, da ich das Fahrzeug ja verspätet vorgestellt hatte.
Wohl aus Versehen hat der TÜV-Prüfer zwar die Plakette richtig angeklebt (also um sechs Monate rückdatiert), aber trotzdem den aktuellen Monat in den Fahrzeugpapieren notiert.
Was würde passieren, wenn mir jemand die TÜV-Plakette am Nummernschild abklatzt? Könnte ich dann theoretisch zum TÜV fahren und mir eine neue Plakette kaufen und dabei mit dem falschen Datum in meinen Fahrzeugpapieren doch eine "Fristverlängerung" bekommen?
Ich beabsichtige nicht, so etwas zu tun, aber mich würde schon interessieren, wo die Daten noch gespeichert werden.
(Eine ähnliche Frage würde sich ja auch stellen, wenn einem das Kennzeichen und die Papiere gleichzeitig gestohlen werden.).
Danke für eure Mühe.
Thnne
3 Antworten
Neben der Plakette und dem Stempel in den Papieren gibt es noch das entscheidene Dokument: den HU-Bericht. Nur wenn in diesem auch - versehntlich - die 2 Jahre drin stehen (kann eigentlich nicht, da das Programm selbständig rechnet!!!) kannst Du die Plakette "verlieren" und Dir mit diesem HU-Bericht dann die passende Plakette für 2,5€ holen. Der TÜV/DEKRA oder die Zulassungstelle wollen immer diesen HU-Bericht sehen! Damit ist auch Deine letzte Frage geklärt: wenn alles weg ist, hilft nur der HU-Bericht weiter. Sollte der auch weg sein (deshalb nicht im Auto sondern zu Hause aufbewahren), dann kann man bei der TÜV-Prüfstelle eine Zweitschrift beantragen und erhält daraufhin die neue Plakette. Die Zweitschrift ist in der Regel aber kostenpflichtig.
Irgendwas stimmt da nicht, man bekommt immer für 2 Jahre TüV, auch wenn das Auto abgemeldet etc. war.
Das ist Unsinn. Wenn ich ein Gebrauchtwagen kaufe der seit 1 Jahr abgemeldet war, dann bekomme ich Tüv für die nächsten 2 Jahre.
DonRamon hat recht.Wenn man TÜV überzogen hat,bekommt man nicht die vollen zwei Jahre.Wenn das Fahrzeug abgemeldet war und den Besitzer gewechselt hat mag es anders sein.
Wenn er abgemeldet war!
Das Auto des Fragestellers war aber anscheinend nicht abgemeldet und ist verspätet zum TÜV vorgefahren worden. Da ist dann das Rückdatieren die übliche Vorgehensweise. Das ist zwar glaub ich erst seit ein oder zwei Jahren so, aber es ist eben so.
Bei einer Wiederzulassung eines Fahrzeugs ist das aber eben anders.
Leute, ich habe mein 12. Auto! Dem TüV-Menschen ist es wurscht wie lange das Auto stand oder wem es gehört hat, wenn er das Fahrzeug prüft und es für tauglich hält, dann bekommst du ein TÜV-Protokoll MIT 2 Jahren TÜV.
Lese mein Text nochmals,ich schrieb ja,dass es bei einem abgemeldeten Fahrzeug durchaus anders sein mag.Bei einem "nichtabgemeldeten Fahrzeug" ist es so wie DonRamon schrieb.
Diese neue Regelung, dass man, wenn man den TÜV überzieht, den neuen TÜV nur noch ab dem Datum der ursprünglich vorgesehenen Hauptuntersuchung bekommt, ist wohl an dir vorüber gegangen.
Früher war das gängige Praxis, dass man so das Ganze hinauszögert und viele haben dann mit Absicht ein oder zwei Monate überzogen. Damit das aber nichts mehr bringt wurde eben diese Regelung eingeführt.
Bei einem Halterwechsel ist das aber wieder anders. Ein neuer Halter bekommt wieder den vollen TÜV, da er ja von einer Überziehung nicht profitieren würde.
Würde aber der alte Halter nochmal hergehen und den TÜV erneuern wollen, bevor er z.B. das Auto verkaufen will, und hätte da überzogen, dann bekommt er nur den 'verkürzten TÜV', also ab der eigentlich vorgesehenen Hauptuntersuchung.
Geht der alte Halter aber her und erneuert den TÜV bevor der alte abgelaufen ist, dann bekommt er wieder den vollen TÜV.
War das Auto aber abgemeldet und wird wieder zugelassen, dann ist es ja im Prinzip eine Neuzulassung auf einen neuen Halter. Da muss der TÜV ja auch neu gemacht werden.
Auch wenn du z.B. ein 'Winterauto' hast, das im Sommer abgemeldet war, der TÜV aber im Sommer auch abgelaufen ist und du es zur Hauptuntersuchung bringst, weil du das Auto wieder neu zulassen willst, dann bekommst du meines Wissens auch den vollen TÜV, da es wiederum eine 'Neuzulassung' ist.
War aber das Auto angemeldet und ist mit abgelaufenem TÜV zugelassen gewesen (ob es während der Zeit bewegt worden ist oder nicht, spielt keine Rolle), dann wird rückdatiert.
@Filmfilm: Du bekommst generell 2 Jahre TüV, richtig! Wenn du aber verspätet vorfährst laufen die 2 Jahre nicht ab Tag bzw. Monat der Vorführung sondern ab dem letzten abgelaufenen TüV Termin! Das sollte man aber nach dem 12. Auto wissen!
So, ich denke mal deine Darstellung ist für mich die, die es mich jetzt endlich begreifen lässt.
Der Prüfer notiert doch den Monat an dem er wieder zum TÜV muß.Wenn du im Okt beim TüV warst,mußt du wieder im April 2012 zur nächsten HU.
Ja, das schon. Aber die Laufzeit fängt an, wenn der letzte TüV Termin abgelaufen ist.