Facharbeiterbrief Gesellenbrief Fälschung strafe. Aussage machen oder nicht?
Eine Freundin von mir hat im Internet Facharbeiterbrief gefälscht und sich damit beworben. Sie wurde eingestellt arbeitet seit ca. 2 Monaten dort. Ihr Freund dagegen hat das auch getan aber auch mehrmals für andere Leute wahrscheinlich gegen Geld. Da die Polizei seine Wohnung und sein Computer durchsucht hat und das gefälschte Dokument von meiner Freundin auf seinem Rechner gefunden worden ist, hat sie einen Brief von den Polizeibehörden bekommen und muss Aussage machen.
Nun die Frage, wie kann Sie raus aus der Sache? Kann die Urkunde beim IHK nachgeprüft werden? Was für Strafe wartet auf sie?
4 Antworten
Selbstverständlich kann man über die IHK die Echtheit der Urkunde überprüfen. Was deine Freundin und deren Freund zu erwarten haben, kannst du hier nachlesen:
Moment, ich hole eben meine Kristallkugel raus und lese noch schnell im Kaffeesatz. Welche Strafe deine Freundin zu erwarten hat (ausser dem Verlust der Arbeitstselle und evtl. einem gesonderten Strafverfahren), steht in dem Artikel. Keiner von den GF-Usern kann hellsehen und dir das Strafmaß sagen. Deine Freundin kann eben nur abwarten, wie das Gericht entscheidet. Ob sie nur wegen ihrer gefälschten Urkunde oder wegen gewerbsmäßigen Handels zusammen mit ihrem Freund verurteilt wird, liegt nicht in der Hand der GF-Gemeinschaft, sondern allein am Gericht.
IHK-Urkunde gleichbedeutend mit Facharbeiterbrief?
Hat die IHK-Urkunde zur bestandenen Pruefung, die gleiche Aussagekraft wie das formelle Schreiben. Kann man die Urkunde als Zeichen des Facharbeiter-Qualitaeten in seiner Bewerbung aufnehmen?
Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass die Zuständige Kammer (IHK oder Handwerkskammer) ebenfalls eine Kopie des Gesellenbriefes archiviert. Von daher kann die Polizei schon nachprüfen, ob der Gesellenbrief manipuliert wurde. Und das ist nun mal Urkundenfälschung. Und da kommt man nicht so einfach wieder raus. Bestehen keine anderen Vorstrafen, kommt man bestenfalls mit einem blauen Auge (sprich Geldstrafe) davon.
es gibt diesen zeugis nicht sie hat es erstellt
Die entsprechende Kammer wird schon überprüfen können, ob vor dieser Kammer eine entsprechende Gesellenprüfung abgelegt wurde. Denn der Name der betreffenden Person muss dann ja in den Unterlagen der Kammer auftauchen.
ich habe meinen Gehilfenbriefe "erst" nach rund 40 Jahren beglaubigen lassen müssen und die IHK hatte noch die Ablage - Kopie.
es gibt bei IHK kein Zeugnis sie hat sich eine unechte erstellt
Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass die Kammern lange Jahre nachweisen können, ob sie einen Facharbeiterbrief ausggestellt haben, oder nicht.
ja toll das kann ich auch lesen aber welche Strafe bekommt dann meine Freundin???? Ich kann die höhe der Strafe nicht einschätzen!