Ist ein Widerspruch auf eine Eigenbedarfskündigung in diesem Fall noch gültig?

3 Antworten

Das Widerspruchsrecht des Mieters gegen eine ordentliche Kündigung besteht immer, sogar noch im ersten Termin eines Räumungsrechtsstreites, wenn der Vermieter auf das Widerspruchsrecht des Mieters im Kündigungsschreiben nicht hingewiesen haben sollte. (§574 b BGB)

Wenn nun der Mieter in seinem Widerspruch formuliert, er sei nicht auf das Widerspruchsrecht hingewiesen worden, du aber durch Vorlage der Kopie der Kündigung den Gegenbeweis erbringen kannst, dann kann der Mieter deinen Beweis nur entkräften, wenn er dein Originalschreiben mit dem angeblich fehlenden Hinweis auf das Kündigungsrecht dem Gericht vorlegt.

Der Widerspruch ansich wird wird trotz der vermutlichen Lüge des Mieters nicht ungültig, nur die Würdigung des Beweises durch das Gericht fällt weg. Sind die Widerspruchsgründe sehr erheblich, dann kann also ein Urteil zu Gunsten des Mieters gefällt werden. Dann wäre das Mietverhältnis vermutlich unbefristet fortzusetzen.

Der Mieter hat sein Widerspruchsrecht wahrgenommen. Welche Gründe führt denn der Mieter überhaupt an?

MEASR 
Beitragsersteller
 26.05.2022, 18:29

Okay Dankeschön, die Mieterin behauptet es wäre eine unzumutbare Härte für sie aus der Wohnung auszuziehen aufgrund ihrer Krebserkrankung, die mir natürlich zwar leid tut, aber trotzdem benötige ich die Wohnung leider wegen Eigenbedarfes selbst.

Gerhart  26.05.2022, 19:37
@MEASR

Infolge einer Krebserkrankung müsste die Mieterin schon invalidisiert sein, bettlägerlich und/oder ein Pflegefall mit Pflegegrad 2 aufwärts, damit ihr Widerspruch durchdringt. Eine Urteilsprognose ist hier sehr ungewiss.

Wenn du eine gewisse Unterstützung ins Spiel bringen könntest, Umzugs- und Kostenhilfe anbietet, eine adäquate Wohnung besorgst?

MEASR 
Beitragsersteller
 26.05.2022, 19:42
@Gerhart

Das gibt mir wieder etwas Hoffnung… danke. Nun ja Sie ist der Meinung, dass für Sie nur noch ein betreutes Wohnen in Frage kommt, wobei ich das alles nicht nachvollziehen kann, da Sie trotz ihrer Erkrankung kein Problem hat jedes Jahr 3 bis 4 mal nach Afrika zu reisen um dort Freunde zu besuchen. Wenn das gesundheitlich geht muss doch auch ein Auszug möglich sein in eine normale Wohnung, wobei ich ihr auch bei der Suche helfen würde, was bisher alles nur schnippisch abgelehnt wurde.

MEASR 
Beitragsersteller
 26.05.2022, 19:44
@MEASR

Und so ein betreutes Wohnen hat derzeit anscheinend sehr lange Warte Zeiten weshalb sie jetzt den Widerspruch eingelegt hat. Ich habe bisher noch nicht mit meiner Anwältin geredet und weiß daher auch ehrlich gesagt nicht, wie ich dagegen vorgehen soll, außer auf Dauer mit einer Räumungsklage…

Gerhart  26.05.2022, 19:47
@MEASR

Hilfsmaßnahmen vor der Räumungsklage anbieten und Verzicht auf den Widerspruch erreichen, nennt sich außergerichtlicher Vergleich, am besten aber ohne Anwalt, der kostet immer ujnd hierei besonders !!!

Für den Mieter ist es sogar von Vorteil wenn der Vermieter im Kündigungsschreiben den Hinweis auf das Widerspruchsrecht vergißt.

Dann kann der Mieter nämlich auch noch später widersprechen. Sogar noch wenn die evtl. Räumungsklage schon läuft.

MEASR 
Beitragsersteller
 26.05.2022, 15:06

Ich bin der Vermieter und habe den Hinweise ja darin gehabt, ich habe mich nur gefragt ob mir das irgendetwas gegen den Widerspruch bringt, wenn das Gegenteil darin behauptet wird.

Und wenn schon!?!

Der Vermieter muss die Hinweise nicht unbedingt in das Kündigungsschreiben aufnehmen. Er kann auch durch ein späteres Schreiben auf Ihr Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist hinweisen. Hier sagt das Gesetz in § 574b BGB:

Der Hinweis muss "rechtzeitig vor Ablauf der Frist" geschehen.

Im Zweifel könnten Sie folglich noch nachschieben!