Ist ein Richter ein Verbrecher wenn er einen Unschuldigen verurteilt?
8 Antworten
Kommt auf die Umstände an, welche dazu geführt haben, dass einer unschuldig in den Knast musste.
Etwa durch geschickte Intrigen.
Aber die Schuld ist dann wohl nicht beim Richter, sondern beim Staatsanwalt zu suchen, der oberflächlich ermittelt hat.
Leider ist es so, doch niemand darf dies einem Richter vorwerfen. Er würde von der Justiz als "Querulant" verfolgt und bestraft und in einer geschlossenen Psychiatrie eingesperrt werden.
Der Rechtsanwalt Claus Plantiko ist z.B.jemand, der diese Verfolgung durch die Justiz erlebt hat. (Am Besten selbst googeln.)
Nach der Einschätzung von Fachleuten sind die Gefängnisse zu 25 % bis 40% mit Unschuldigen belegt.
Bisher ist noch kein Richter hierfür zur Rechenschaft gezogen worden.
Das liegt wohl daran, dass eine Krähe der anderen kein Auge herausreißt.
Manche sind eben etwas gleicher vor dem Gesetz.
Richter können sich dies leisten, weil sie sakrosankt und nicht angreifbar sind und es wegen der angeblichen Unabhängigkeit des Richteramtes keine Qualitätskontrolle geben darf.
vgl.
oder
25-40% kann man doch mal locker so dahin behaupten :D
Auch hier der Tipp, mal die Begriffe Fahrlässigkeit und Vorsatz googeln.
Meiner Meinung nach schon, aber der deutschen Gesetzgebung nach ist der Staatsmacht nahezu alles erlaubt und mit Folgen für deren Handeln ist in der Regel nicht zu rechnen.
Mangelndes Grundwissen, schon wieder.
Du solltest dich mit zwei grundsätzlichen Begriffen beschäftigen, Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Hat nicht viel mit dem Thema zu tun was du da schreibst.
Hat es sehr wohl und zwar gewaltig. Verbrecher handeln mit Vorsatz. Der Richter verurteilt einen Unschuldigen auf Grund von Fehlern, also fahrlässig.
Das ist nicht sehr klug, was du da schreibst. Man kann als Angeklagter sowohl für eine fahrlässige, als auch für eine vorsätzliche Tat vor dem Richter stehen und verurteilt werden. Ein Richter darf nicht fahrlässig urteilen, sondern muss seinen Job gewissenhaft ausüben. Wenn ein Richter fahrlässig falsch urteilt, dann gehört er dafür bestraft. Also bitte wirf hier nicht mit Begriffen um dich, die du selber gar nicht verstehst. Das wirkt nicht sehr seriös.
Du bist ja weltfremd, Ein Richter kann nur nach Aktenlage und Beweisen urteilen. Sind diese eindeutig und er spricht ein urteil, und nachher stellt sich heraus das die Aktenlage unkorrekt war, hat er niemals vorsätzlich gehandelt. Und aus Spaß und weil er die Macht dazu hat, einen Unschuldigen zu verknacken, ist mehr als weltfremd.
Du scheinst weltfremd zu sein. Willst du mir erzählen, dass Richter nicht auch frustrierte Typen sein können, bei denen die Sympathie bzw. Antipathie gelegentlich auch mal die Wahrnehmung verfälscht? Oder denkst du tatsächlich, dass alle Richter unbestechlich sind? Und das Schlimme ist, dass Richter wegen der Unabhängigkeit ihres Amtes nicht kontrolliert werden dürfen. Und wie viele Fälle es von vorsätzlich falschen Urteilen gibt, wird niemals nachgewiesen werden können. Also leb du mal mit deiner kleinen, begrenzten Wahrnehmung weiter.
Ich bin mir ziemlich sicher, das die Richter, mit denen ich ständig zu tun habe, deiner obigen Beschreibung absolut nicht entsprechen. Schliesslich werden diese Leute nicht auf der Straße angesprochen und bestimmt, ab morgen Recht zu sprechen. Richter sind in ihrer Entscheidung zwar frei, aber ganz klar an die Rechtsprechung gebunden. In meiner Zeit als Schöffe habe ich da meine Erefahrungen gesammelt. Da war wohl eher ich derjenige, der vom Richter eingebremst werden mußte, weil ich zu emotional argumentierte.
Zitat:"Ich bin mir ziemlich sicher, das die Richter, mit denen ich ständig zu tun habe, deiner obigen Beschreibung absolut nicht entsprechen."
Und Du meinst tatsächlich, dass Du aus Deiner Froschperspektive den richtigen Überblick hast ? Geht`s noch ?
Ich empfehle Dir, Dich mal mit dem Thema "repräsentative Aussagen" und "Irrtumswahrscheinlichkeiten" zu beschäftigen.
Meistens nicht. Meistens handelt er ja nach bestem Wissen und Gewissen.
Richter wie Freisler sind davon natürlich ausgeschlossen.
Nein. Richter sind niemals Verbrecher. Sie sind Richter.
Freisler war auch ein Richter. Und ein Verbrecher.
Und? Ausser Freisler niemand?
zu seiner Zeit gab es sicher viele Freislers.
Und 1945?
Ofensichtlich machst Du Dir die Welt, wie sie Dir gefällt.
Nach 1945 wurden alle Freislers - sie hießen nicht alle Freilser, hatte aber die gleiche Funtktion und Pensionsberechtigung wie Herr Freisler - in den Justizdienst der BRD übernommen.
Wenn Dich diese Namen tatsächlich interessieren sollten, dann empfehle hierzu die Lektüre der „Akte Rosenberg“ . Hier wird eindeutig nachgewiesen, dass es keineswegs zu einem Neuanfang nach dem III. Reich kam, sondern die Altnazis sich nahtlos in die BRD-Justiz einreihten und viele Unrechtgesetze des III. Reiches immer noch Gültigkeit haben.
Der nahtlose Übergang der Nazijustiz in die BRD-Justiz sorgte dafür, das vieles genau so geblieben ist, wie die Altnazis es eingerichtet hatten.
oder
???
@Psychopath ????
Hast du auch seriöse Links?
Ich halte es für wenig hilfreich, irgendwelche Petitionen oder Buchtipps zur Untermauerung deiner doch recht gewagten Behauptungen anzuführen.