Ist ein Passus bezüglich der Weiterbildungsprämie bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung weggefallen?

1 Antwort

Da Weiterbildungsprämie ist im §131a(3)SGB III geregelt. Darin steht dass die Prämie für eine Weiterbildung gezahlt wird, die mindestens zwei Jahre dauert und zu einem Berufsabschluss führt. Da in einer regulären betrieblichen Ausbildung eine Zwischen und eine Abschlussprüfung absolviert wird ist auch nur dies im Gesetzt geregelt. Eine gestreckte Prüfung ist darin nicht geregelt. Die kann jedoch in einer Dienstanweistung der Agentur für Arbeit extra geregelt sein.

Ob in deinem Fall überhaupt eine Weiterbildungsprämie gezahlt wird kannst du auf den Bewilligungsbescheid entnehemen (in der Rechtsfolgebelehrung).

Ich würde mich mal vom Vermittler zurück rufen lassen. Denn dieser entscheidet über die Auszahlung der Prämie und hat auch entsprechende Dienstanweisungen erhalten. Die ServiceCenter bekommen da leider wenig Infos zu den Sonderregelungen, da die Mitarbeiter nicht entscheidungsbefugt sind. Dort werden nur die allgemeinen Regelungen kommuniziert, die auch im Gesetzt zu finden sind.

Da es auch über andere Einrichtungen Bildungsprämien gibt, wie das Land oder dem Bund bzw. Bildungsträger muss man hier genau aufpassen wo man welche Infos findet, denn es gibt auch Prämienprogramme die seit 2008 laufen und dabei handelt es sich um Leistungen die mit der Agentur für Arbeit nichts zu tun haben. Hinzu kommt das gerade neu eingeführte Leistungen zu Beginn noch angepasst werden.

Bazinga80 
Beitragsersteller
 02.06.2018, 11:00

Vielen Dank für die schnelle Antwort :)

Leider ist sie überhaupt nicht weiter hilfreich, da ich dieses sämtliche Wissen bereits habe. Es geht um die Weiterbildungsprämie, um keine weitere. Somit habe ich mich natürlich immer nur über diese informiert. Da aber selbst die Vermittler und die Service Mitarbeiter der BA immer unterschiedliche Texte vorlesen, bin ich so verwirrt. Der Eine sagt es so, der andere so.

Und warum sollte ich, dessen Abschlussprüfung Teil 1 X-mal schwerer ist, als die Zwischenprüfung einer Ausbildung, die nur zwei Jahre andauert, die erste Weiterbildungsprämie nicht bekommen? Es gibt sogar mehrere Foreneinträge von Personen, die die Prämie bekommen haben für die Prüfung Teil I.

Aber wie gesagt, Danke dennoch. Ist halt leider nur kein fundiertes Wissen dahinter.