Ist ein Passus bezüglich der Weiterbildungsprämie bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung weggefallen?
Hallo zusammen :)
Ich befinde mich gerade in der Umschulung zum Kaufmann im Einzelhandel, welche durch die BA gefördert wird. In diesem Beruf gibt es keine Zwischenprüfung, sondern eine gestreckte Abschlussprüfung (Teil I zwischen Mitte und Ende des zweiten Jahres, und Teil II Ende des dritten Jahres).
Internetrecherchen und Informationen durch Telefonate mit den Service Centern der BA führen in meinem Fall aber immer zu unterschiedlichen Ergebnissen:
Die "erste Rate" der Weiterbildungsprämie ist für ein Bestehen der Zwischenprüfung vorgesehen. Dies findet man auch in den aktuellen Ausgaben der Merkblätter der BA und in den Gesetzestexten. Auf diversen Seiten von Ausbildungsträgern, und auch auf kopierten Texten der BA bis einschließlich Ende 2016, findet man aber den für mich wichtigen Passus "In Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung (z.B. [...]) gilt die Abschlussprüfung Teil I als Zwischenprüfung". In meinem Fall Ende April dieses Jahres absolviert. Genau dieser Passus ist allerdings aktuell absolut nicht mehr aufzufinden in aktuellen Texten/Merkblättern. Auch die gestrigen zwei Telefonate mit der BA (Erste Mitarbeiterin hat nach 30 Sekunden meinen gewünschten Passus vorgelesen, die zweite fand nach zwanzig Minuten Suche nichts davon) hat mich abermals verwirrt.
Wer kennt sich aktuell und fundiert mit dieser Sachlage aus? Vielleicht sogar mit einem (aktuellen) Gesetzesauszug oder durch aktueller Eigenerfahrung? Vielen Dank im voraus.
1 Antwort
Da Weiterbildungsprämie ist im §131a(3)SGB III geregelt. Darin steht dass die Prämie für eine Weiterbildung gezahlt wird, die mindestens zwei Jahre dauert und zu einem Berufsabschluss führt. Da in einer regulären betrieblichen Ausbildung eine Zwischen und eine Abschlussprüfung absolviert wird ist auch nur dies im Gesetzt geregelt. Eine gestreckte Prüfung ist darin nicht geregelt. Die kann jedoch in einer Dienstanweistung der Agentur für Arbeit extra geregelt sein.
Ob in deinem Fall überhaupt eine Weiterbildungsprämie gezahlt wird kannst du auf den Bewilligungsbescheid entnehemen (in der Rechtsfolgebelehrung).
Ich würde mich mal vom Vermittler zurück rufen lassen. Denn dieser entscheidet über die Auszahlung der Prämie und hat auch entsprechende Dienstanweisungen erhalten. Die ServiceCenter bekommen da leider wenig Infos zu den Sonderregelungen, da die Mitarbeiter nicht entscheidungsbefugt sind. Dort werden nur die allgemeinen Regelungen kommuniziert, die auch im Gesetzt zu finden sind.
Da es auch über andere Einrichtungen Bildungsprämien gibt, wie das Land oder dem Bund bzw. Bildungsträger muss man hier genau aufpassen wo man welche Infos findet, denn es gibt auch Prämienprogramme die seit 2008 laufen und dabei handelt es sich um Leistungen die mit der Agentur für Arbeit nichts zu tun haben. Hinzu kommt das gerade neu eingeführte Leistungen zu Beginn noch angepasst werden.
Vielen Dank für die schnelle Antwort :)
Leider ist sie überhaupt nicht weiter hilfreich, da ich dieses sämtliche Wissen bereits habe. Es geht um die Weiterbildungsprämie, um keine weitere. Somit habe ich mich natürlich immer nur über diese informiert. Da aber selbst die Vermittler und die Service Mitarbeiter der BA immer unterschiedliche Texte vorlesen, bin ich so verwirrt. Der Eine sagt es so, der andere so.
Und warum sollte ich, dessen Abschlussprüfung Teil 1 X-mal schwerer ist, als die Zwischenprüfung einer Ausbildung, die nur zwei Jahre andauert, die erste Weiterbildungsprämie nicht bekommen? Es gibt sogar mehrere Foreneinträge von Personen, die die Prämie bekommen haben für die Prüfung Teil I.
Aber wie gesagt, Danke dennoch. Ist halt leider nur kein fundiertes Wissen dahinter.