Hallo, hat jemand Erfahrung mit der Weiterbildungsprämie vom Jobcenter?
Hi, ich habe am 14.12.2015 eine Umschulung begonnen. Ein halbes Jahr später kam dann das Gesetz raus, dass alle die eine Umschulung machen, als Motivation eine Prämie bei bestandener Zwischenprüfung von 1000,00€ erhalten. Bei bestandener Abschlussprüfung dann nochmal 1500,00€. Nun habe ich schon einen Antrag auf die Prämie gestellt und eine telefonische Absage bekommen von meiner Vermittlerin, da ja mein Umschulungsbeginn ein halbes vor der neuen Regelung war. Ich fand es recht merkwürdig die Absage telefonisch und nicht schriftlich zu bekommen? Ich finde es ungerecht das mir nicht die selben Chancen zur Verfügung stehen, wie denen die ein halbes Jahr nach mir begonnen haben. Was ist denn mit meiner Motivation? Ich überlege mich an die Geschäftsleitung zu wenden, ob es da nicht doch einen Weg gibt. Ich weiß das alles Ermessens Sache ist, dennoch sollte es in einem so kurzen Zeitraum gleiches Recht geben? Oder? Könnt ihr mir behilflich sein? Oder ist es aussichtslos? Grüße:-)
4 Antworten
Ich will es mal so sagen .... stell dir alle die nach der Änderung angefangen hätten müssten bei Erfolg etwas zahlen .... würdest du das dann auch wollen?
Es ist ganz normal, dass so etwas erst für diejenigen gilt, die nach der Änderung anfangen.
Es wird wohl im Text ein Stichtag stehen.
Du solltest dich viel mehr freuen, dass du eine Umschulung machen darfst und danach hoffentlich bessere Chancen auf einen Job hast
Es gibt diese Prämien, wenn man nach dem 01.08.2016 eine Umschulung in einen Ausbildungsberuf (mindestens 2 Jahre Ausbildungsdauer) begonnen hat, sobald man die Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung bestanden hat: https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Weiterbildung/Foerdermoeglichkeiten/Hauptschulabschluss/index.htm (Bei der Benennung des Unterordners "Hauptschulabschluss" hat wohl jemand geschlafen - unter dieser URL sind Infos zur Weiterbildungsprämie zu finden.)
So wie die Bundesagentur für Arbeit das auf ihrer Seite formuliert, klingt die Weiterbildungsprämie nicht nach einer Ermessensleistung. Aber man muss genau die Voraussetzungen erfüllen die dort stehen.
Eine telefonische Absage ist schon merkwürdig und du kannst natürlich auf einen schriftlichen Bescheid bestehen. Gegen einen Ablehnungsbescheid wäre ein Widerspruch möglich. Aber ich sehe da keine Chancen, doch noch die Prämie bekommen zu können.
Zum Geschäftsführer des Jobcenters zu gehen nützt gar nichts. Auch der Geschäftsführer darf nicht gegen geltendes Recht entscheiden.
Das Gesetz gilt ab dem Zeitpunkt, als es rauskam und nicht für zurückliegende Fälle. Das ist völlig normal und immer so!
Es muß ja irgendwo eine Grenze gezogen werden.
Ich habe 18 Monate Wehrpflicht und wenn ich heute 18 wäre müsste ich nicht zum Bund! Der Staat zahlt mir die Gehaltsdifferenz nicht nach, ist das unfair?