Ist ein Minijobber = Angestellter?
Wird da unterschieden? Handelt es sich hierbei um dasselbe? Oder spricht man nur bei Vollzeit-Beschäftigten von Angestellten?
3 Antworten
Der Minijobber hat arbeitsrechtlich genauso behandelt zu werden wie alle anderen Mitarbeiter (also Angestellten und Arbeiter).Das ist soweit richtig.
Üblicherweise wird aber jemand, der einen Minijob ausübt nicht als "Angestellter" bezeichnet, sondern als "Aushilfe". Auch im DATEV-Lohnabrechnungsprogramm wird diese Lohngruppe (09) gesondert eingetragen/behandelt.
Auch ein Minjobber ist ein Angestellter. Er ist ein Angestellter in Teilzeit. Wobei die Teilzeit so niedrig ist, dass er maximal 450 € im Monat verdient - dafür aber keine Steuern und wenig Abgaben anfallen - für ihn und den Arbeitgeber.
Nö, ein Minijobber ist genauso Angestellter wie der Vollzeitbeschäftigte auch, der Unterschied zwischen den beiden ist nur die Versteuerung und Absicherung.