Muss ich wenn ich in einer vollzeit - weiterbildung bin noch bewerbungen schreiben?
hallo freunde .... ja ich bin der zeit in einer weiter bildung (vollzeit) und meine sachbearbeiterin will das ich noch weiter hin in der zeit bewerbungen schreibe! habe aber gelesen das ich dies in der zeit die ich vollzeit beschäftigt bin nicht machen MUSS!!
ich möchte wissen wo finde ich den rechtsauszug und muss ich oder muss ich nicht?
10 Antworten
Also den Gesetzestext kann ich dir leider nicht sagen-aber mir wurde bei der Arge mal gesagt dass man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht wenn man eine Weiterbildung (Vollzeit) macht. Allerdings kannst du dich ja trotzdem bewerben-für die zeit nach der Weiterbildung...
Stelle dir vor, eine nicht weggeschickte Bewerbung hätte dir einen sicheren Arbeitsplatz gebracht...
Weiter bewerben, wenn für dich interessante Stellen angeboten werden!
Wenn man alle deine Fragen im Archiv liest, muss man leider den Eindruck gewinnen, dass du an einer Arbeit vielleicht gar nicht interessiert bist. Warum dann hier dieser Wutausbruch! Ich habe dir nur freundlich mitgeteilt, was ich zu dieser Frage von dir sagen kann.
ich bin an einer arbeit interessiert sonst hätte ich mir wohl kaum die weiterbildung selber gesucht!!!!Hilfreich sind die antworten auch nicht gerade da mich nich interessiert was ihr davon haltet sondern das REIN RECHTLICHE!!!
altermann58@das Gefühl habe ich auch langsam. Sie scheint sich mehr Sorgen um falsche Fingernägel zu machen, wie es scheint als sich einen Kopf darum zu machen, dass sie dem Staat mal irgendwann nicht nur auf der Tasche liegt.
ey mach n schacht ran ... wegen meinen paar fragen die ich hier stelle so zu urteilen is echt unterste schublade!!!und kleine rand info : ich hab och noch nen neben job!!! also FU ich dreh mich wohl mehr als so mach anderer!!
Was steht in deiner Eingliederungsvereinbarung drin?
Ansonsten: ja, grundsätzlich musst du dich auch während einer Weiterbildung bewerben (fällt unter die Eigenbemühungen des Gesetzeskontextes, z.B. im § 2 SGB II).
Allerdings ist letztlich die Form egal, das heißt die Sachbearbeiterin darf es nicht auf schriftliche Brewerbungen beschränken, sondern muss von dir zu dokumentierende Email-Bewerbungen, Bewerbungen über Internet-Kontaktformulare von Unternehmen sowie Telefonate oder persönliche Vorsprachen als Bewerbungen bzw. Eigenbemühungen akzeptieren.
Damit ist der Zeit - Aufwand von 10 Bewerbungen oder 15 pro Monat - also alle 2 bis drei Tage (!) eine - zu vernachlässigen und kann nicht als Argument dienen.
DANKE DIR!!!jetz hab ich auch nen paragraphen den ich meinen Weiterbildungsteilnehmern nennen kann!
Hallo,
ich bin seit vielen Jahren im Bildungsbereich tätig, wenn man sich in einer AZWV zertifizierten Maßnahme befindet steht man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Somit muss man sich, wenn es der Vermittler fordert auch während des Besuchs der Maßnahme bewerben. Es gilt auch der Leitsatz Arbeitsaufnahme geht vor Weiterbildung.
Die passende Weiterbildung im kaufmänischen und gewerblichen Bereich findest Du auf www.bildung-meinestadt.de. Hier sind viele Großstädte wie München, Berlin Ingolstadt, Frankfurt, Rosenheim, Augsburg, Regensburg vertreten. Du findest Vollzeit Weiterbildungen, Teilzeit Weiterbildungen, von der Arbeitsagentur geförderte Maßnahmen.
Da für die ARGEN neue Richtlinien festgelegt wurden, ist es schon möglich, dass du es "musst". Erkundige dich am besten beim VdK. Vielleicht kennst du jemanden der Mitglied ist, dann ist es vielleicht einfacher. Aber es ist möglich, dass du auch ohne Mitgliedschaft eine Antwort erhältst. Sag einfach du hast vor dort Mitglied zu werden und hättest mal vorher eine Frage. Abgesehen davon, eine Mitgliedschaft beim VdK für ein paar Euro ist bestimmt vorteilhaft. Die können dir in arbeitsrechtlichen Dingen immer weiterhelfen. Wenn es sein muß, auch vor Gericht, dass dir in so einem Fall bis auf etwa 20-30 Euro nichts kostet.
Du hast den Petitionsausschuss des Bundestages vergessen. Mein Gott, sie soll Bewerbungen schreiben. Das ist alles. Wozu braucht man dann eine Rechtsgrundlage? Wenn jeden Monat die Kohle kommt, fragt auch keiner nach der Rechtsgrundlage.
sorry das ich aus meiner weiterbildung die einziegste bin die hier fragen stellt ud ich dies im auftag vieler gefragt habe !!!
danke für eure unmöglichen antworten ... wenn ihr langeweile habt treibt euch nich hier rum!
In dieser Zeit hättest Du schon mind. 2 Bewerbungen schreiben können. Ich dachte, Du hättest kaum Zeit? Und so wie Du schreibst, denkst Du auch, Du hast das Recht gepachtet, alles vom Staat bezahlt zu bekommen, nur weil Du ein Kind hast? Wir Steuerzahler zahlen für Leute wie Dich auch mit - aber darüber scheinst Du Dir keine Gedanken zu machen. Du hast auch nicht nur Rechte sondern verdammt nochmal auf Pflichten. Wie bereits erwähnt: Viele Arbeitslose wären froh diese Chance zu bekommen auf Weiterbildung - mancheiner hätte das eher verdient - aber nein, die werden dann alle als Schmarotzer bezeichnet, nur weil es massenweise Typen gibt, die am liebsten so weiter leben möchten ohne ihren A. zu bewegen. Man sollte hier ein 2-Klassen-System einführen. Die, die keinen Bock haben bekommen Sperre bis sie sich ändern und die anderen bekommen mehr. Nämlich diejenigen, die nix dazu können und totunglücklich über ihre Situation sind und alles dafür täten, was man von Dir nicht gerade sagen kann. AMEN
@pg
Kommt ja nur alle Jubeljahre einmal vor, dass ich deine H4'ler-Basher-Position teile, aber diesmal hast du Recht ;)
ey komm du siehst dich doch nicht mehr ich reiß mir meinen verdammten A. auf und nur weil ich sage ich habe weniger zeit durch mein kind heißt das nich das ich mir die eierstöcke heme schauckel so nuh nochnmal für dich ... ich hab um meine weiterbildung gekämpft !!! habe einen nebenjob!!! und es gibt genug die sich wirklich nur zuhause die eier kraulen aber ich zähle nicht dazu nur leider war ich so frei die frage für meine weiterbildungsteilnehmer zu stellen!
Mitgefangen, mitgehangen ;) ^^
MENSCH ich WILL WISSEN OB ICH MUSS VOM RECHT HER ODER NICHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!