Ist ein medizinisches Gutachten ohne jeglichen Grund gültig ?
Für mich wurde ein Gutachten erstellt, nachdem ich topfit bin und keine Krankheiten habe oder sonstiges.
Ich habe noch nicht mal eine körperliche Einschränkung, habe aber nachweislich eine Lernschwäche, die als Behinderung gilt.
Man will mich beim Amt nicht vermitteln und ich werde nur abgeschoben durch das Gutachten, weil da ja kein richtiger Grund drin steht.
Deswegen füge ich paar Bilder mit hin zu; das, was da drin steht, ist kein Grund für mich; man schreibt ohne mich gründlich untersucht zu haben, mich als unfähig ein, obwohl ich auch die gestelten Fragen richtig beantwortet habe.
In dem Gutachten steht noch nicht mal drin, durch was das ausgelöst wurde oder dieses Gutachten wurde nicht ordnungsgemäss erstellt und man hat mich noch nicht mal einer Standarduntersuchung unterzogen.
Obwohl ich alles richtig gemacht habe, kann auch zusätzlich durch eine ungenaue Uuntersuchung zu einem falschen Ergebnis führen, denn bei mir wurde noch nicht mal ein ordentliche Standarduntersuchung durchgeführt!
Im Jahre 2016 beim Amtsarzt wurden mir nur die Kopffragen gestellt, die ich alle beantwortet habe, eine ganze halbe stunde und dann hat er mich nach Hause geschickt ohne eine körperliche Untersuchung durchzuführen.
Im Jahre 2017 beim zweiten Amtsarzt, der bezog sich auf das Gutachten von 2016 und hat nur mich gefragt, was für Medikamente ich nehme oder was für Krankheiten habe ich und wo oder was habe ich zuletzt im Beruf getan und hat mich noch nicht mal richtig untersucht und da war ich nur 10 Minuten, dann durfte ich gehen.
Können solche fehlerhaften Untersuchungen zu einem ungültigen Gutachten führen?
Ich hoffe, dass die Bilder ausreichen, zu zeigen, wie ich es gemeint habe.
In meinem Fall ist das Gutachten nicht gültig, weil das Gutachten zu dünn ist und keine richtige Begründung vorhanden ist.
Das Gutachten besteht nur aus zwei Seiten und der letzte Amtsarzt hat sich noch nicht mal selber vergewissert, ob die vorherigen Untersuchungen von 2016 überhaupt zutreffend sind oder ob die sich geändert haben!!!!??
6 Antworten
Hi,
also es geht nicht im geringsten aus deiner Frage/Beschreibung hervor, was Du eigentlich willst - liegt vielleicht auch an der allgemein fehlenden Rechtschreibung, keinen Absätzen und den fehlenden Satzzeichen.
Also spielen wir mal heiteres Rätselraten...
Bei mir wurde ein Gutachten estelt wo ich Top fit bin und keine Krankheiten habe
Zitat Gutachten: "Die gesundheitliche Problematik ist so schwerwiegend und unübersichtlich, dass konkrete Zielfragen nicht gestellt werden können."
Also das exakte Gegenteil deiner Behauptung - entweder verstehst Du das Gutachten nicht, oder es liegt an mir...
was da drine steht ist kein Grund für mich man schreibt one mich
Grüntlich untersucht zu haben mich als unfehech ein wo ich auch die
gestelten Fragen richtig beantwortet habe
Ein Gutachten setzt immer eine gründliche Untersuchung voraus - wenn Du die Fragen als "richtig" empfunden hast, und es einfach nicht richtig war, ist das Gutachten selbstverständlich berechtigt (und korrekt).
ein falle ist das gutachten nicht Gültig weil das Gutachten zu dün ist und keine richtige Begründung vorhanden ist
Das Gutachten bescheinigt einen gewissen Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt - Krankheitsbilder, Ursachen oder Begründungen sind da nicht drinnen, diese unterliegen nämlich der ärztlichen Schweigepflicht.
Um die komische Eingangsfrage zu beantworten: Jedes Gutachten, das nicht wissentlich falsch gemacht wurde, ist erstmal gültig.
LG
ohne punkt und Komma liest sich dieser lange Text sehr schwer.
Vernünftige Antworten sind da nicht möglich.
- Weshalb wurde denn das Gutachten erstellt?
- Wer hat es in Auftrag gegeben?
Wenn ich die Schreibweise sehe, dann handelt es sich um Legasthenie, die aber im Allgemeinen nicht's mit körperlichen Erkrankungen zu tun hat, die Hinderungsgründe arbeiten zu gehen, darstellen. Ich gehe eher davon aus, daß der FS nicht vermittelbar ist.
Und ja, das Gutachten ist gültig.
Es ist wirklich sehr schwierig zu verstehen, was genau eigentlich Ihr Anliegen ist. Wenn Sie fragen haben, sollten Sie sich diese von Ihrem zuständigen Betreuer beantworten lassen, dieser müsste auch wissen, um was es sich handelt, und kann Ihnen sicherlich alles detailliert erklären.
Ich habe versucht dir zu folgen, habe mir die Bilder angesehen und kann mir ganz und garnicht vorstellen um was es eigentlich geht.
Du schreibst mit keiner Silbe etwas zum Vorgang selbst.