Urlaub Sorgerecht beider Eltern?
Hallo, ich habe eine (wichtige) Frage und bitte nur um eine Antwort wenn man sich sicher ist!
- Folgende Situation: Mein Freund (15) wurde von uns eingeladen mit uns in den Urlaub zu fahren, er ist Scheidungskind, beide Eltern haben das Sorgerecht und leben getrennt.
Nun ist meine Frage: „benötigt er nur eine Vollmacht um mit uns in den Urlaub zu fahren (von dem Elternteil wo er lebt) oder von beiden?“ Ich habe gelesen wenn ein Elternteil das ganze grundlos verweigert kann dies vom Familiengericht entschieden werden ob das ganze Folgen hat oder nicht, ich kenne mich aber nicht gut genug mit dem Thema aus um darüber mehr zu wissen.
Danke für die Antworten im Voraus!👍🏻
3 Antworten
Solange es im Urlaub nicht in ein Krisengebiet geht (Stichwort: Kindeswohlgefährdung) gehört Urlaub zu den Dingen der Alltagssorge und bedürfen keiner expliziten Zustimmung des anderen Elternteils (auch wenn dies vor allem Beamte am Flughafen gerne anders sehen, so meine Erfahrung. Da reist man mit einer entsprechenden Einverständniserklärung entspannter).
doch es bedarf der expliziten einwilligung des anderen elternteils und einer vollmacht. ohne diese wirds wohl auch keinen reisepass mitgeben oder gepackte sachen, geschweige denn das kind
Also es ist im Ausland, muss das Elternteil bei dem er nicht lebt nur Bescheid wissen oder auch einwilligen?
Selbe Frage an Sie, wenn das ganze im Ausland ist muss das Elternteil bei dem er nicht lebt bloß Bescheid wissen oder auch einwilligen?
Er muss Bescheid wissen um seinen Einwand ggf. gerichtlich geltend zu machen.
Was heißt:
wenn das ganze im Ausland ist
Bedeutet letztendlich er braucht nur die den Bescheid dieses Elternteils und nicht die Erlaubnis?
Niederlande eine Insel
Niederlande ist nur für Nichtniederländer Ausland.
Ja also wir fahren ins Ausland
Das hat aber gedauert, bis Du Dir dessen bewusst wurdest.
Dann sollte der Vater informiert werden. Die Mutter ist nicht Königin über alles. Selbst dann nicht, wenn sie es glaubt.
Das wusste ich die ganze Zeit, aber ich meine jetzt brauch er von beiden die Sorgerecht Erlaubnis oder bloß von einem und das andere Elternteil Bescheid?
Das kommt auf eine evtl. Reaktion des Vaters an, sobald er Kenntnis erhält.
Die Niederlande/Holland sind nun kein wirkliches "Gefahren-Land". Ausgenommen Corona wäre ein (großes) Risiko.
Wie auf die Reaktion?
So schwer ist das doch nicht oder ?
Der Vater könnte:
- es kommentarlos zur Kenntnis nehmen
- zustimmen
- dagegen klagen
Warum klärt das Mutter und Sohn nicht selbst ?
Wir suchen momentan im Internet wie gesagt die Antwort ob nur Bescheid oder Erlaubnis😅
Warum wollt ihr das unbedingt ohne den Vater durchziehen ?
Sind Väter denn wirklich nur unsinnig, Ballast oder nur zu ignorieren ?
Dein Freund wird vielleicht auch einmal Vater werden. Was soll/wird er daraus für sich lernen ? ... dass er ebenfalls mal unbedeutend sein wird für seine Kinder ?
Darum geht es nicht, hat einen ätzenden/traurigen Hintergrund und deswegen geht es lediglich einfach nur darum ob sein Vater Bescheid brauch oder die Erlaubnis erteilen muss.
Je ätzender ihr mit ihm umgeht umso ätzender wird er reagieren.
Nochmal. Das soll seine Mutter und Dein Freund klären. Außenstehende haben keine Aktion in diesem Spiel
Also brauch er nur Bescheid oder muss er es erlauben wenn es in die Niederlande geht?
Du hast da keine Entscheidung zu treffen.
Ich treffe da keine Entscheidung tf?
will doch nur wissen was rechtlich vorgeschrieben ist
Beide Elternteile haben das Sorgerecht. !!!
Das kommt drauf an wohin. Es gibt ein paar Länder, wo ein Formular vorgeschrieben ist; insbesondere Bosnien & Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien.
Das gilt sogar auch wenn man mit einem Elternteil fährt, braucht man das vom anderen Sorgerechtberechtigtem.
Einverständnisschreiben von beiden Eltern mitnehmen, dann ist man auf der sicheren Seite.
bei reisen ins ausland wird eine vollmacht benötigt. ohne diese kommst du garnicht in den flieger.
wir fahren Auto und später Fähre
da gilt das gleiche. ohne einwilligung des anderen elternteils wirds nicht gheen.
Der andere Elternteil hat über den Aufenthalt im Ausland informiert zu werden. Alltag ist Inland nicht Ausland.