Einspruch strafbefehl per email?
Will einen Einspruch beschränkt auf die Tagessätze einlegen (elektronisch)
Kann mir jmd das was auf dem Bild steht in normalen deutsch erklären.
Reicht bei "elektronischer Signatur" einfach nur eine Unterschrift von mir
Was ist mit sicherer Übermittlungsweg gemeint und wenn ich es nicht per Email schicken darf wie soll ich es dann (elektronisch) schicken?
2 Antworten
Reicht bei "elektronischer Signatur" einfach nur eine Unterschrift von mir
Du unterschlägst hier das Wort "qualifiziert". Eine qualifizierte elektronische Signatur ist keine einfache Unterschrift. Eine qualifizierte Signatur ist kurz erklärt eine Signaturkarte, ein Kartenlesegerät und eine PIN.
Was ist mit sicherer Übermittlungsweg gemeint
Ein sicherer Übermittlungsweg ist die Übermittlung aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (=beA). Es gibt zwar noch andere sichere Übermittlungswege, aber der bekannteste Weg ist beA.
wie soll ich es dann (elektronisch) schicken?
Ich gehe davon aus, dass du kein beA-Postfach hast (sonst würde die Frage hier keinen Sinn ergeben) und auch kein EGVP-Postfach.
Als einzige "verbraucherfreundliche" Methode steht dir noch die Übermittlung per DE-Mail zur Verfügung.
Übersetzt heißt die Belehrung im Strafbefehl:
Der Einspruch kann elektronisch eingereicht werden.
Eine einfach E-Mail wie sie Hinz und Kunz benutzen, ist ungültig.
Die elektronische Einreichung ist dann gültig, wenn sie aus einen beA-Postfach (= sicherer Übermittlungsweg) gesendet wird,
oder
auf einen nicht sicheren Übermittlungsweg (EGVP, DE-Mail), aber dann nur mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Die Person, die den Einspruch schickt, muss auch qualifiziert elektronisch unterschrieben haben (= "von der verantwortenden Person selbst")
Da es den Bogen hier weit überspannen würde, gehe ich ganz bewusst nicht auf die technischen und rechtlichen Details ein.
Nachträglich muss ich mich korrigieren: Eine DE-Mail gehört auch zum sicheren Übermittlungsweg.
Eine Email ist zwar gemeinhin gängig, aber Nichts das sicher wäre. Insofern ist da noch ein Fax sicherer.
Es gibt aber eine Option das ist die elektronische Signatur, (keine Unterschrift!)
Oder hier rüber
https://egvp.justiz.de/beh_allgemeine_info/index.php
Ist einiges zu lesen, alternativ abgeben
Jo ich denk ich werds dann abgeben. Es wurde am 24.07 zugestellt also müsste ich es bis zum 07.08 abgeben oder? Weißt du das
Er möchte es aber erklärt haben, nicht ich.
Steht doch explizit im Bescheid, dass eine E-Mail hierfür nicht ausreicht.