Aufhebungsvertrag keine schriftliche Bestätigung?
Hallo, ich habe soeben einen Antrag bei meinem Arbeitgeber gestellt für einen aufhebeungs Vertrag per email und habe darauf hin eine Bestätigung erhalten:
hiermit bestätigen wir Ihnen dass wir das zwischen Ihnen und uns bestehende Arbeitsverhältnis auf Ihren Wünsch beenden.
und mehr kam nicht sprich keine Unterschrift kein Papier.
Ist das jetzt gültig ?
3 Antworten
Der Vertrag wurde nicht beendet, da die Schriftform nicht eingehalten worden ist, siehe § 623 BGB
"Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen."
E-Mail ist nicht ausreichend.
Wenn Du und der AG euch einig seid und niemand letztendlich Ansprüche an den anderen stellt, ja.
Für Rechtsgültigkeit und Sicherheit für dich sowie auch für den AG ist aber Schriftform nötig.
Eine Kündigung muss schriftlich ausgesprochen werden.
Wenn sich aber beide Parteien einig sind, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, bedarf dieser keiner besonderen Schriftform. Es liegt ja eine gleich lautende Willenserklärung vor.
Wenn sich aber beide Parteien einig sind, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, bedarf dieser keiner besonderen Schriftform.
Das ist falsch!
Ein Aufhebungsvertrag bedarf - genau so wie die Kündigung - zwingend der Schriftform mit eigenhändigen Unterschriften!
Stimmt leider nicht