Umkleidezeit Arbeit
Hi, ich würde gerne wissen, wie viel Zeit einem zum Umziehen im Betrieb zusteht. Wir arbeiten in einer Arztpraxis wo Dienstkleidung pflicht ist, und morgens dort in der Umkleide angezogen werden muss. Wir haben unter anderem keinen Betriebsrat. Letztens kam meine Arbeitgeberin auf mich zu, da ich meist 10 Minuten vor Schluss in die Umkleide verschwinde und fragt mich was das jetzt soll. Ich arbeite dort zwar schon 5 Jahre und nie ist ein Wort ihrerseits gefallen deswegen, auch bin ich morgens meist 15 Minuten früher am Arbeitsplatz und fange an mit den Vorbereitungen. Als ich sagte, dass bei Dienstkleidung Umziehzeit dazugehört, wusste sie von nichts (Gesetzlich bekommt man da so weit ich mich informieren konnte Zeit wenn Dienstkleidung Pflicht ist). Weil die Umkleiden in einem anderen Gebäudetrakt liegen, brauche ich ca 8-9 Minuten. Des weiteren müsste ich dann eine komplette Stunde auf den nächsten Zug warten, da dieser kurz nach Arbeitsende fährt. Würde ich mich also um 18 Uhr erst umziehen, dann fährt mir der Zug vor der Nase weg, was mich sehr runter zieht, da ich nicht gerade um die Ecke wohne und fast eine weitere Stunde mit der Bahn unterwegs bin. Das habe ich damals zu Beginn angesprochen, und da wurde auch Rücksicht drauf genommen. Dienstkleidung wurde von meiner Chefin angeordnet, es steht aber nichts darüber im Vertrag. Raus auf die Straße darf ich mit der Dienstkleidung nicht.
10 Antworten
https://www.wbs-law.de/arbeitsrecht/anziehen-von-berufskleidung-gehort-zur-arbeitszeit-37349/
Wenn Arbeitskleidung vorgeschrieben ist, gehört die Zeit zum Umziehen zur Arbeitszeit.
Nur müsste man jetzt mit dem Chef klären, ob diese zusätzlich anfällt, also in Form von Überstunden, oder in der regelarbeitszeit
Wenn Arbeitskleidung vorgeschrieben ist, gehört die Zeit zum Umziehen zur Arbeitszeit.
Das ist zwar richtig, reicht alleine aber noch nicht aus: weitere Voraussetzung ist, dass ein Anlegen von Berufskleidung zu Hause nicht möglich ist, weil das Tragen außerhalb der Arbeitsstätte nicht erlaubt wird
Hast recht, aber das hat die Fragenstellerin ja auch geschrieben Dass sie mit den Klamotten nicht raus darf.
Es ist so, das das Umziehen nicht zur Arbeitszeit gehört. Sprich vor der Anfangszeit umziehen und das gleiche gildet auch Abends nach der Arbeit erst Umziehen. Es steht einem also KEINE Zeit zum Umziehen zu.Das geht nur in Absprache mit dem Arbeitgeber.
falsch. Dazu gibt es Urteile, ist es angeordnet ist die umkleidezeit sehr wohl Arbeitszeit
das Umziehen von Arbeitskleidung gehört nicht zur Arbeitszeit..
Wenn die Arbeit um 07:00 Uhr anfängt, hast du auch um 7 Uhr am Arbeitsplatz zu erscheinen und nicht umzuziehen.. genauso ist das auch mit Feierabend.. wenn um 16 Uhr Feierabend ist, ist um 16 Uhr Feierabend und dann darfst den Arbeitsplatz verlassen um dich umzuziehen
@ DracoSodalis:
das Umziehen von Arbeitskleidung gehört nicht zur Arbeitszeit..
Deine Antwort ist schlicht und einfach falsch, wenn genau die Umstände bestehen, die die Fragestellerin beschreibt: Pflicht zum Tragen von Berufskleidung, keine Möglichkeit sie zu Hause anzulegen, Verbot des Tragens außerhalb der Arbeitsstätte.
Dazu gibt es übrigens einer umfangreiche entsprechende Rechtsprechung!
das Umziehen von Arbeitskleidung gehört nicht zur Arbeitszeit..
Doch, unter Umständen schon. Nämlich dann, wenn Dienstkleidung Pflicht ist. ;)
http://www.handwerksblatt.de/handwerk/chef-muss-arbeitsweg-und-umkleiden-bezahlen-0-19741.html
Wenn natürlich Gleitzeit besteht, kannst du natürlich auch früher anfangen, damit du dann pünktlich rauskommst und du auch noch dein Zug erwischst..
Ist nicht so einfach zu beantworten. Manchmal sagen Arbeitsgerichte, es sei Arbeitszeit, manchmal ist es keine. In deinem Fall - da du dich vor Ort umziehen musst - würde ich sagen, es ist Arbeitszeit.
Versuch doch, dich mit dem Arbeitgeber zu einigen, vor allem vor dem Hintergrund der Verkehrsverbindungen
Nachdem die Antwort mit den bisher meisten DH (2) falsch ist, gebe ich mal meinen Senf dazu:
Umnkleidezeit kann durchaus Arbeitszeit sein, nämlich dann, wenn "wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Arbeitskleidung vorschreibt und das Umziehen im Betrieb erfolgen muss°.
Qualle, äh Quelle:
http://www.handwerksblatt.de/handwerk/chef-muss-arbeitsweg-und-umkleiden-bezahlen-0-19741.html
Ja, leider leider...^^
Noch ne Qua... Quelle:
Unter: "neue Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 19.9.2012, 5 AZR 678/11)"
Dass falsche Antworten von Ahnungslosen positiv bewertet werden, ist in diesem Forum doch leider "normal", Eichbaum!