Ist die Haltung von Vögeln in einer Eigentumswohnung uneingeschränkt erlaubt

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Die Haltung von Kleintieren, wozu auch Vögel zählen, darf nicht untersagt werden.

Das gilt jedoch nur, sofern solche Kleintiere in üblicher Zahl - entsprechend der Wohnungsgröße gehalten werden. Diese Tierhaltung darf nicht zu einer eine Verwahrlosung der Wohnung sowie einer unzumutbaren Belästigung der Mitmieter führen. AG Neustadt (Rübenberg), Urteil vom 27. Juli 1998, Az: 48 C 435/98.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm

Wenn mit dem Nachbar nicht zu reden ist wende Dich an die Hausverwaltung.

Was ist mit der Eigentümerversammlung? Wurde dort schon das Thema angesprochen? Waren die Vögel schon dort, als du diese Wohnung bezogen hast, oder hat sich das Thema erst nachträglich aufgebaut?

Rein dem GMV und dem deutschen Recht nach, geht die Freiheit des einen nur soweit, dass die Freiheit des anderen nicht eingeschränkt wird. Wenn sich auf deiner Dachterasse der Dreck von seinen Vögeln sammelt, wird er etwas dagegen tun müssen. Er darf zwar seine Vögel halten, darf aber nicht den Dreck und die Arbeit die daraus resultiert auf andere abwälzen. Wie gesagt, nach meiner Meinung ein Fall für die Eigentümerversammlung.

Was die Lautstärke anbetrifft, so hilft dir das Ordnungsamt weiter, es gibt da Grenzen die eingehalten werden sollen. Genauso, wie man bei einem Hund mit bellen rechnen muss, muss man bei Vögeln eben mit gezwitscher rechnen. Aber auch ein Hund der dauernd bellt, muss nicht hingenommen werden, ebenso mit dauerlärm durch Vögel. Wenn es wirklich ganztägig so laut ist, kann das Ordnungsamt dies bei einem Besuch nachmessen und den Vogelhalter dazu auffordern etwas zu unternehmen.

Viel Glück.

Ich wohne in einer Egentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, ja was denn - Mieter odr Eigentümer?

Als Mieter setzt man sich zunächst mit dem Vermieter in Verbindung und beshreibt ihm die Problematik. Als Eigentümer trägte man dieses in einer Eigentümerversammlung vor.

Wohnst du denn in einem Zweifamilienhaus, oder haben nicht andere Wohnparteien aufgrund der Vögelhaltung ebenso Probleme?

Das überrmäßige halten von Vögeln in einer Wohnung ist lediglich unter Rücksichtsnahme auf andere Wohnparteien erlaubt.

Futterreste, Kot etc. verursacht durch die Vögel in der Nachbarwohnung brauchst du keinesfalls zu dulden.

Herbrechtsmeier  08.06.2012, 15:40

Zum Mitschreiben: "Ich wohne in einer Egentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus." Da sollten keine Fragen nach dem Mietverhältnis aufkommen! Trüge man sein Anliegen der Eigentümerversammlung vor, so würde demokratisch entschieden, welche Tiere in welcher Anzahl in den einzelnen Parteien verboten, geduldet und / oder erlaubt sind. Dabei werden auch Einzelschicksale berücksichtigt. Man kann darüber sprechen! Soweit sind wir konform.

Ob Eigentumswohnung oder nicht... Du kannst verlangen, die Lärmbelästigung durch die Vögel abzustellen. Anderenfalls das Ordnungsamt einschalten. Im Interesse einer erträglichen Nachbarschaft würde ich jedoch erst einmal versuchen einen für beide Seiten akzeptablen Kompromiss zu finden.

Das ist eine Frage der Zumutbarkeit. Es kann richtweisende Urteile geben, die müssen aber auf diesen Fall nicht zutreffen.

Eine Vogel-Zucht ist etwas anders als 2 Wellensittiche in der Wohnung und es gibt Urteile die ganz klar besagen, dass wenn die Zucht (Vögel, Katzen, Hunde, Ratten, Murmeliere, Schlangen, Goldhamster etc) jemand anderes stört, sei es Nachruhe, Vogelkot, Gezeter oder sonst etwas hat man als Züchter Rücksicht zu nehmen. Das geht von Ausbau oder Umbau bis zum Auslagern der Zucht.

Das müsstest Du genauer darstellen, dann kann man die auch eine konkrete Auskunft geben.