Kann ich wegen Eichhörnchenfütterns verklagt werden?
Hallo, wohne in einer Eigentumswohnung direkt am Waldrand. Habe gerne direkten Kontakt zur Natur und meine Lieblingstiere sind Eichhörnchen. Darum lege ich auf meinen Balkon ganze Walnüsse, die von den Eichhörnchen täglich abgeholt werden. Manchmal knacken und verzehren sie sie auch gleich auf dem Balkon. Ich sehe ihnen gerne dabei zu, fotografiere und filme sie. Die zwei oder drei Eichhörnchen, die es sind, kann ich gut auseinanderhalten und das bereitet mir Freude.
Nun habe ich den allergrößten Ärger mit allen Nachbarn im Haus, die sich alle darüber beschwert haben, dass die Eichhörnchen auch zu ihnen auf den Balkon kommen, dort Dreck hinterlassen und in ihrer Erde Nüsse verbuddeln. Die Nachbarn haben beobachtet, dass die Eichhörnchen mit einer sauberen Nuss im Maul von meinem Balkon kommen. Jetzt wurde mir mit Klage und Gericht gedroht, wenn ich das Füttern nicht unterlasse. Oder ich solle jeden Tag zu allen Nachbarn auf die Balkone gehen und dort den Dreck wegräumen, hat man mir wörtlich gesagt.
Ich weiß, dass viele Menschen in Deutschland Vogelhäuschen auf dem Balkon haben. Das hätte ich auch so gerne!! Aus Rücksichtnahme auf die Nachbarn habe ich das aber mein Lebenlang unterlassen (wohne seit meiner Geburt in diesem Haus). Jetzt hängt neuerdings ein Schild unten am Hauseingang: " Bitte keine Vögel und Wildtiere füttern!"
Im Internet finde ich ganz viele Menschen, die auf ihrem Balkon Vögel und Eichhörnchen füttern. Warum dürfen die das und nur mir wird das verboten?? Habe noch nirgends gelesen, dass das verboten ist.
Wie ist die Rechtslage? Kann man mir wirklich verbieten, ganze Walnüsse und eine Gießkanne mit Wasser auf meinen eigenen Balkon zu legen?? (viel mehr tue ich ja nicht).
2 Antworten
In Deutschland ist es verboten, Wildtiere zu füttern. Diese Regelung gilt auch, wenn die Witterungsbedingungen schlecht sind. Die Höhe des Bußgelds für das illegale Füttern von Wildtieren beträgt je nach Bundesland bis zu 25.000 Euro.
Das Verbot der Wildtierfütterung soll die Wildtiere vor falscher Nahrung schützen. Denn Tierfreunde mögen es gut meinen, wenn sie Hirsche oder Rehe mit Brot füttern – besonders im Winter, wenn kaum Grünfutter zu finden ist –, eine artgerechte Ernährung ist dies jedoch nicht. Und nicht nur Brot wird gerne gefüttert, sondern auch Küchenabfälle oder beliebige Pflanzen, ohne dass die Spaziergänger wissen, ob die Tiere das Futter vertragen oder nicht. Das Verbot, Wildtiere zu füttern, dient deshalb dem Tierschutz.
Eine Ausnahme für Eichhörnchen ist nicht zu finden!
In Notzeiten dürfen Jäger oder Förster Wildtiere wie Wildschweine oder Rehe im Winter füttern. Das Füttern von Wildtieren wird im § 28 des Bundesjagdgesetzes erwähnt.
PS:
In meinem Garten füttere ich ganzjährig außer Ratten und Mäusen alles was "kreucht und fleucht".
" Bitte keine Vögel und Wildtiere füttern!"
Ist immer noch eine Bitte und kein muß !
Auf der nächsten Eigentümerversammlung kann natürlich ein Beschluss gefast werden, der das Füttern verbietet !