Ist die Gewerbesteuer ein Passivkonto?
Wie oben schon gefragt...
Ist es ein Passivkonto, weil es sich um Fremdkapital handelt oder eher ein Aktivkonto, weil das Geld (für die Steuer) von uns kommt?
Buchungssatz: Gewerbesteuer an Bank.
(Schlussfolgerung: Wo sind dann die Zugänge und Abgänge im Haben und im Soll?)
4 Antworten
Gewerbesteuer ist ein Aufwandskonto und wird entsprechend im Soll gebucht, denn sie erhöht den Aufwand, schmälert somit den Gewinn und damit auch das Eigenkapital, denn Erfolgskonten sind im Prinzip Unterkonten des EK, die über das G.u.V-Konto aufs Konto EK umgebucht werden.
Mit Zahlung der Gewerbesteuer kommt es zu einer Ausgabe und somit auch einem Geldabfluss, der die Liquidität schmälert.
Demnächst wenn du dir unsicher bist bzgl. der Konten und der Buchungsseite, ist es hilfreich den Kontenrahmen zu benutzen, denn hier stehen die Konten nach Kontengruppen und -klassen sortiert. Somit kannst du ersehen, ob es nun ein Erfolgs-oder Bestandskonto ist. Dann geht es darum, ob es eine Mehrung, Minderung oder ein Tausch ist. Bei Erfolgskonten orientiere doch am Konto EK. Ist es ein Aufwand, wird es auf der Gegenseite, d.h. dem Soll gebucht. Ansonsten im Haben, wenn es ein Ertrag ist. Gilt nur für die Erfolgskonten.
Grob kannst du dir merken Einkäufe werden zumeist auf der linken Seite gebucht und Verkäufe zumeist rechts. Gilt aber nicht pauschal, sondern du musst schon individuell nach Geschäftsfall schauen und dann den Buchungssatz bilden.
Gruß
es handelt Aufwandskonto. Das wird über die GuV abgeschlossen und nicht die Bilanz (das erst die GuV dann aber das Eigenkapital in der Bilanz)
darüber hinaus kann man natürlich noch Rückstellungen oder Verbindlichkeiten für die Gewerbesteuer haben. Das sind passive Konten, oder eine Forderung ein aktives Konto
Die Gewerbesteuer (Betriebssteuer) ist ein Aufwandskonto (G&V)
Gewerbesteuer-Rückstellung = Passivkonto
ein bestehender Gewerbesteur(rück-)Forderungsanspruch = Aktivposten (Forderungen)
Fangfrage. Die Gewerbesteuer darf den Gewinn nicht mindern und hat in der Buchführung überhaupt nichts verloren.
Einkommensteuergesetz (EStG) § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen....
(5b) Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben.
Das scheint nicht die neueste Ausgabe zu sein. Die Gesetzesänderung gilt bereits seit 2008.
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=gewerbesteuer+als+betriebsausgabe
Komisch, dass das dann als Konto im Lehrbuch von Schmolke/Deitermann angegeben ist 🤔...