Muss man Gewerbesteuer zahlen auch,wenn man Verlust macht?
"Man muss Gewerbesteuer zahlen auch,wenn man Verlust macht", dies behauptet meine Mutter. Kann es sein,dass sie eventuell die Gewerbesteuervorauszahlung verwechselt? Aber die kiregt man doch am Ende des Jahres zurück,wenn man keine Gewerbesteuer zahlen muss, oder?
5 Antworten
Nein, Gewinne bis 3000 € werden nicht mit Gewerbesteuer belegt. Bei uns gibt es einen Hebesatz von 430%, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich
Der Freibetrag beim Gewerbeertrag beträgt bei natürlichen Personen 24.500,00 €. Für den übersteigenden Betrag setzt das Finanzamt die Steuermesszahl fest. Sie beträgt 3,5 %. Auf diese Steuermesszahl wendet die Gemeinde/Stadtverwaltung den Hebesatz an und setzt daduch die Gewerbesteuer fest.
Wer einen Verlust nach dem Einkommensteuerrecht erzielt, der hat in der Regel auch einen Verlust nach dem Gewerbesteuerrecht. Und der Steuermeßbetrag für einen Verlust beträgt 0 und selbst bei einem Hebesatz von 600% ergibt das eine Gewerbesteuer von 0.
Helmuthk hat aber Recht, dass zu dem Gewinn nach Einkommensteuerrecht noch gewerbesteuerliche Kürzungen oder Hinzurechnungen erfolgen, so kann ein einkommensteuerliche Verlust gewerbesteuerlich noch zu einem Gewinn werden, oder ein Gewinn zu einem Verlust. Wobei es aber unwahrscheinlich ist, dass aus einem Verlust ein Gewinn über dem Gewerbesteuerfreibetrag wird. Aber nur unwahrscheinlich.
Wenn Vorauszahlungen festgesetzt waren, muss man die natürlich auch zahlen. Mit der nächsten Meßbetragsfestsetzungen werden dann aber auch die Vorauszahlungen herabgesetzt.
Auch bei einem Verlust kann Gewerbesteuer anfallen. Der Gewerbesteuer unterliegt nämlich der "Gewerbeertrag". Der wird ermittelt, indem man dem Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag bestimmte Beträge hinzugerechnet werden. Dazu gehören z. B. Zinsaufwendungen, Mieten und Leasingraten für Anlagevermögen usw. Diese Beträge werden nicht komplett zugerechnet. Eine genauere Erläuterung würde hier zu weit gehen. Aber dadurch kann auch bei einem Verlust durchaus auch Gewerbesteuer anfallen.
Für Einzelunternehmen gilt der Freibetrag von 24.500 €!
Also Gewerbesteuer zahlt man erst ab einem Gewinn von 24.500 €. Gewerbeverluste sind sogar vortragsfähig, können also den Gewinn späterer Jahre noch mindern. Wer keinen Gewinn macht, sollte auch keine Gewerbesteuer-Vorauszahlungen leisten. Man kann die Herabsetzung beim Finanzamt beantragen.
Deine Mutter hat also nicht recht.
Wer keinen Gewinn macht, zahlt weder Gewerbe- noch Einkommenssteuer. Allerdings wird das Finanzamt mehrere Jahre ohne Gewinn nicht akzeptieren. Das ist dann eher ein Hobby
Man sollte schon wissen, wie man Einkommensteuer schreibt...