Buchführung: Entnahme G.u.s.L
Hallo, ist das Konto Entnahme Güter und sonstige Leistungen ein Aktiv oder Passivkonto? Auf welcher Seite sind Anfangs- und Schlußbestand, und wie wird es abgeschlossen?
4 Antworten
Das ist ein Ertragskonto, möglicherweise auch umsatzsteuerpflichtig. Das Gegenkonto ist "Privatentnahme". Das Konto "Privatentnahme" wird über das Kapitalkonto abgeschlossen, und das Ertragskonto fließt in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Das Konto ist deshalb ein Ertragskonto, weil darüber die private Verwendung des Wareneinkaufs (Entnahme Güter) oder der Telefon- und Kraftfahrzeugkosten (Entnahme Sonstige Leistungen) erfassi wird.
Ich würde mal sagen, dass es sich um ein Aufwandskonto handelt. Dieses steht in der Gewinn- und Verlustrechnung und nicht in der Bilanz !
@Kleinalrik hat Recht. Es ist ein Ertragskonto und wird somit über das GUV Konto abgeschlossen.
Mietaufwand ist auch ein Unterkonto des Eigenkapitals und gehört trotzdem nicht in die Bilanz. Die gesamte Gewinn- und Verlustrechnung ist ein Unterkonto des Eigenkapitals UND GEHÖRT TROTZDEM NICHT IN DIE BILANZ.
Das ist ein Privatkonto: so wird darauf gebucht:
Buchen der Privatentnahmen Es gelten die Buchungsregeln wie beim Oberkonto Eigenkapital. Dieses ist ein passives Bestandskonto und erfasst damit Mehrungen im Haben und Minderungen im Soll.
Eigenkapital
Soll Haben
- Abgänge Anfangsbestand (AB)
Schlussbestand (SB) als Saldo + Zugänge
also im Soll Abgänge und Schlussbestand und im haben Anfangsbestand und Zugänge
Anfangsbestand im Haben und Schlussbestand im Soll - soso...
Ja, bei dem Eigenkapital Konto wird das so gebucht... siehe folgende Seite: http://www.rechnungswesen-info.de/privatkonto.html
EvGusL ist ein Ertragskonto (Erfolgskonto) und daher kein Bestandskonto. Deshalb gibt es in dieser keinen Anfangs- oder Endbestand. Dieses Konto wird über das Gewinn und Verlust (GUV) Konto abgeschlossen.
Es gehört in die Bilanz, da es ein Unterkonto vom Eigenkapital ist!