Ist die Forderung von der Berufsgenossenschaft rechtens?
Hallo zusammen,
habe Anfang November 2020 ein kleinunternehmen gegründet als Kurier und Lieferfahrer. Ich arbeite ausschließlich alleine und habe keine Arbeitnehmer. Ich hatte mich bis jetzt nicht um eine Berufsgenossenschaft gekümmert, da ich auch im Internet gelesen hatte, dass kleinunternehmer die ausschließlich alleine arbeiten in keiner BG angemeldet sein müssen. Heute habe ich einen Brief mit einer Forderung in Höhe von ca. 1000 Euro bekommen, die Forderungen sind auch rückwirkend vom November.
Kennt sich da jemand aus? Muss ich die Forderung begleichen obwohl ich vorher gar nichts bekommen oder zugestimmt habe?
2 Antworten
Ich hatte mich bis jetzt nicht um eine Berufsgenossenschaft gekümmert, ...
Das war schon mal ein Fehler, denn völlig unabhängig davon, ob Du Mitarbeiter hast, oder es für Deine Branche keine Unternehmerpflichtversicherung gibt: Grundsätzlich ist jedes gewerbliche Unternehmen per Gesetz Pflichtmitglied in der zuständigen BG. Und der Unternehmer verpflichtet sein Unternehmen bei der BG anzumelden.
Das war Dein erster Fehler, dass Du das unterlassen hast.
Und in der für Deine Branche zuständigen BG Verkehr gibt es (als eine der wenigen BGen) noch eine Unternehmerpflichtversicherung Kraft Satzung.
Da es eine Pflichtversicherung ist, ist Deine Zustimmung unerheblich. Ob Du die Höhe des Beitrags beeinflussen kannst, weis ich nicht, dafür kenne ich die Regelungen der BG Verkehr zu wenig. Da musst Du Dich auf der Seite der BG Verkehr selber Schlau machen.
Jeder Unternehmer muss sein Unternehmen beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Der Unternehmer selbst ist jedoch in der Regel nicht versichert. Für Unternehmer einiger Branchen gibt es Ausnahmen von dieser Regel, sie sind kraft Gesetz oder kraft Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers versichert. Ein Beispiel sind Unternehmer, für die die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft der zuständige Unfallversicherungsträger ist.