Ist die Entschädigung für die Flugverspätung steuerfrei )?
Ich habe in diesem Jahr eine Entschädigung für die Flugverspätung laut EC 261/2004 von einer ausländischen (aber europäischen) Fluglinie bekommen. Die Summe beträgt 500 Euro. Wie kann ich dieses Geld bei der Steuererklärung eintragen? Muss ich als ein normaler Arbeitnehmer das überhaupt machen? Ist es steuerfrei?
4 Antworten
Falls es sich um eine Dienstreise handelt (genauer: Wenn Du den Ticketpreis steuerlich geltend machst), solltest Du diese Frage einem Steuerberater stellen.
Bei einem privaten Flug ist die Entschädigung steuerfrei, egal ob sie als Entschädigung oder als Minderung des Reisepreises betrachtet wird.
Der Begriff "Entschädigung" beinhaltet, dass dir durch die Fluglinie ein Schaden entstanden ist, der durch die Entschädigung kompensiert wird. Du kannst also einfach den Schaden mit der Kompensation verrechnen, macht unter dem Strich null Euro, also brauchst du nichts anzugeben.
Dir wurde etwas gezahlt, damit Du entschädigst wirst - Dir ist demnach ein Schaden entstanden und der wurde reguliert. Wenn Dir Deine Küche abfackelt und Deine Versicherung Dir den Schaden ersetzt, gibst Du den dann auch in Deiner Erklärung an?
Das ist steuerfrei. Es ist aber oft viel einfacher, diese Entschädigung zu bekommen, wenn man den Anspruch mit einem externen Dienstleister wie www.refund.me/de durchführen. Sie berechnen eine Provision.