Ist die Berufbezeichnung Fotograf geschützt? Wer darf sich fotograf nennen? Gibt es Einschränkungen?
Hallo,
ich beschäftige mich als Hobby-fotograf mit den Gedanken mich selbständig zu machen. Vorallem möchte ich wissen, ob man als Freiberfler und als Gewerbtreibender dieser Tätigkeit nachgehen sollte und was zu beachten ist.
Ich habe zu dieser Frage viel im Internet recherchiert und bin auf sehr gegensätzliche Behauptungen und Antworten gestossen, deshalb möchte gerne noch in diesem Forum nachfragen, was Ihr darüber wisst. Wichtige Punkte sind die Berufbezeichnung, Firmierung, welche Dienstleitung darf ich anbieten und ob Werbung zulässig ist.
Ich konnte z.B. in vielen Internet-Seiten entnehmen, dass seit 2004 die Berufbezeichnung nicht mehr geschützt ist und sich jeder, ohne Ausbildung bzw Studium, Fotograf nennen darf und sogar Passbilder, Portraits und Hochzeitsfotos machen darf, was vor 2004 nur gelernten Fotografen vorbehalten war. Vor der Reform in 2004 durfte man sich z.B. nur Fotodesigner, Bildermacher usw nennen. Leider gibt es viele Meinung die immernoch behaupten, dass man ohne Ausbildung bzw Studium sich nach wie vor nicht Fotograf nennen darf. In manchen Foren ist sogar davon die Rede, dass man sich als "ungelernter" erst beim Handwerkkammer eintragen lassen muss, um die Erlaubnis zu bekommen.
Wie ist denn die wirkliche Rechtslage und was darf man als "ungelernter" und was nicht?
5 Antworten
In Deutschland gibt es einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung Fotograf, daher ist die Berufsbezeichnung geschützt, jedoch, ohne sich Fotograf nennen zu dürfen, steht die Ausübung des Berufes, im freiberuflichen Sinne, auch Autodidakten offen. Gemäß § 18 Abs. 2 gehört die Ausübung des Berufs Fotograf als selbständiges Gewerbe nach dem Dritten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003, zu den zulassungsfreien Berufen, d. h., dass der Beruf des Fotografen in der Regel ohne Meisterbrief ausgeübt werden kann. Trotzdem ist eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der jeweiligen Berufskammer notwendig. Die Berufsbezeichnung Fotograf ist nach wie vor, wie die Berufsbezeichnungen Fototechnischer Assistent, Fotolaborant und Fotoingenieur gesetzlich geschützt. Der Titel Meister, staatl. geprüfter Techniker und die akademischen Grade bzw. staatlichen Abschlussbezeichnungen Diplom…, Bachelor oder Master werden nur nach einem absolviertem Fachschul- bzw. (Fach-)Hochschulstudium verliehen.
Während der Begriff Designer von jeher frei genutzt werden konnte, darf die Berufsbezeichnung staatl. gepr. Fotodesigner und der akademische Grad Diplom-Foto-Designer nur nach erfolgreich absolvierter Ausbildung geführt werden.
Hingegen sind die Begriffe Bildreporter, Bildjournalist, Bildberichterstatter, Fotoartist, Fotodesigner, Bildermacher oder schlichtweg nur Fotografie keine geschützten Bezeichnungen und werden überwiegend von Autodidakten genutzt.
Genau. Für gestalterische Arbeiten mit künstlerischem Freiraum reicht die Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt. Wenn du auch handwerkliche Aufträge annimst, ist das ein Gewerbe, also Anmeldung beim Gewerbeamt und bei der HWK.
Du kannst dich auch "Fotostudio Meierhubermüller" nennen ;-)
Noch als Ergänzung: Es gibt eine klare Unterscheidung zwischen der freiberuflichen (künstlerischen) und der handwerklichen Fotografie. Das Fotografenhandwerk umfasst z.B. die von dir erwähnten Passbilder, Portraits (sofern du solche im Stil von Bewerbungsfotos meinst) u.ä.; praktisch alle handwerklichen Aufträge nach klaren Vorgaben und ohne künstlerischen Anspruch (ein Passfoto ist. z.B. auch nicht urheberrechtlich geschützt weil es nach festen Vorgaben erstellt wurde und daher die Schöpfungshöhe fehlt). Bei solchen Aufträgen könntest du als Freiberufler Ärger bekommen.
Bei Hochzeitsfotos -vor allem bei Hochzeitsreportagen, also Begleitung in Kirche und Standesamt- hast du aber genügen gestalterischen Freiraum, ebenso bei Kinderfotos usw.
Ansonsten frag einfach bei der Handwerkskammer.
Falls das Thema Selbständigkeit als Fotograf noch aktuell sein sollte, ich habe mich heute für einen Blogbeitrag damit beschäftigt (http://www.franchise-treff.de/2010/10/selbstandigkeit-als-fotograf-%E2%80%93-mit-unterstutzung-geht%E2%80%99s-bestimmt-leichter/). Denn es gibt auch Franchisesysteme für Fotografen. Viele Fotografen haben dabei noch nicht über die Möglichkeit einer Franchisepartnerschaft nachgedacht. Dabei können sicherlich auch Fragen wie die oben stehenden durch den Franchisegeber geklärt werden, der den Existenzgründer durch Schulungen etc. unterstützt.
Ganz einfach: frage beim Gewerbeamt nach. Und nehme an einem Kurs für Existenzgründer teil.
man darf sich Fotograf nennen!!
zum ersten ist ein Fotograf (Photografie) kein Beruf wo man ein Meister machen kann. zum zweiten gibt es keine Fotografenlehre und zuletzt ist natürlich der Name Fotograf nicht geschützt! kenn niemanden der den Namen als Patent angemeldet hat. kenne auch keinen Fotografenmeister. ist die Frage nun beantwortet ?
Da muß ich leider widersprechen! Fotograf ist durchaus ein Ausbildungsberuf, in dem man einen Meister machen kann. Meines Wissens ist sogar der Meisterbrief erforderlich, wenn man Hochzeitsfotografie offiziell anbieten möchte.
Hierzu noch als Ergänzung: Erst vor kurzem habe ich zu dieser Thematik von einem Gerichtsurteil gelesen. In diesem Fall hatte ein Fotograf mit Meisterbrief seinen Assistenten (nur mit Gehilfenprüfung) mit Hochzeitsfotos beauftragt. Nachdem der Auftraggeber mit der Qualität der Fotos nicht zufrieden war und klagte, mußte er den vom Auftragnehmer geforderten Preis nicht bezahlen.
ok...
da du viele google seiten vorsprung hast, folgender rat...
geh zur handwerkskammer und frage.... ansonsten nenne dich doch...
lichtbildner...
Das heisst zusammengefasst, ich darf mich nach aussen nicht Fotograf nennen, sondern nur Beezichnungen wie Fotodesigner, Bildermacher, Fotoartist usw. Ich darf aber den Beruf bzw die Tätigkeit des Fotografen ausüben, also sowohl handwerkliche Arbeiten (wie Passfoto usw.), als auch gestalterische Arbeiten wie Hochzeitsreportagen u.ä. Und wenn ich die handwerkliche Arbeiten anbiete, muss ich mich zusätzlich bei Handwerkkammer eintragen lassen. Bei nur gestalterischen Arbeiten, als als Freiberufler bedarfs es keiner Eintragung beim HWK. Richtig?
Und wie schauts aus, wenn ich alles (Passbilder und Hochzeitsreportagen) anbieten möchte was mit Fotografie zu tun hat. Dann auf jeden Fall nur auf Gewerbeschein und bei IHK anmelden?