Ist die Berufsbezeichnung "Sozialpädagoge" rechtlich geschützt?
Staatlich anerkannter Sozialpädagoge oder Diplompädagoge sind selbstverständlich geschützte Bezeichnungen die nur mit dem jeweiligen Abschluss zusammen verwendet werden dürfen. Wie sieht es allerdings mit dem schlechten Begriff Sozialpädagoge ohne Hinweise auf berufliche Qualifikationen aus? Ist das erlaubt?
1 Antwort
Ich denke es kommt auf die Situation drauf an. Wenn man sich zb hier aus Spaß Sozialpädagoge nennt, hat es keine rechtlichen Konsequenzen. Wenn man allerdings Dienstleistungen unter der Bezeichnung anbietet unter dem Deckmantel ein Sozialpädagoge zu sein, dem nicht so ist, kann das sicher als Täuschung etc ausgelegt werden und zur Anzeige gegeben werden.