Hallo Leute,
ich hatte neulich einwenig EMail Verkehr mit meinem Steuerberater.
Insgesamt wurden 5 Emails für 2 Sachen geschrieben.
1x Steuerliche auswirkunden Kirchenaustritt
1x Getrennte oder Zusammenveranlagung
Dabei waren auch 3 Emails mit Standard schriftverkehr
auch eine mit Weihnachtsgrüßen.
Nun bekomme ich eine Rechnung vom über 200€ . darin sind auch die Email der Weihnachtsgrüße mitberechnet worden lt. angabe in der Rechnung.
Kann der Steuerberater einfach für normale Kurze 1 Zeilige Fragen mit Ja/nein Antwort eine Rechnung stellen OHNE mir vorher zu sagen das dies was kostet ?
Im Jahr zuvor hatte der Steuerberater keine Rechnung für die Emails gestellt. Jetzt vor Weihnachten fällt es ihm ein für 5 Emails eine Rechnung zu stellen..
Wenn ich meine Kunden bediene sage ich ja auch vorher das meine Dienstleistung mit diversen Kosten verbunden ist bevor ich damit beginne. ZUmindest weise ich meine Kunde vor dem Auftrag darauf hin.
Müssen das Steuerberater etwa nicht ????
Wer mir helfen will bekommt den ganzen Emailverkehr zugesendet der berechnet worden ist... Was würdet Ihr mit der Rechnung machen.
Vielen Dank für Eure Hilfen.