Ist die Aufnahme eines Studiums ein wichtiger Grund für Kündigung des Jobs?

4 Antworten

Du musst die Kündigungsfrist einhalten. Das du dich für ein Studium bewirbst wusstest du vorher und hättest entsprechend deine Kündigung vorab einreichen können.

Paaloomaa 
Beitragsersteller
 13.08.2018, 21:18

Hä?

IProxy  13.08.2018, 21:19
@Paaloomaa

Ok, scheinbar hab ich deine Frage falsch verstanden. Versuch sie mal etwas besser zu erklären

Paaloomaa 
Beitragsersteller
 13.08.2018, 21:22
@IProxy

Also ich bekomme im Moment einen Zuschuss zu meinem Gehalt vom Jobcenter. Ab Oktober studiere ich, deshalb habe ich meinen Job gekündigt. Ich habe aber zum 15. gekündigt, also liegen zwei Wochen zwischen Job und Studienbeginn.

IProxy  13.08.2018, 21:24
@Paaloomaa

In der Zeit bist du Arbeitslos und müsstest Arbeitslosengeld bekommen.

Paaloomaa 
Beitragsersteller
 13.08.2018, 21:25
@IProxy

Genau, die Frage ist aber, ob ich da 'ne Sperre bekomme, weil ich selbst gekündigt habe, oder ob ein Studium als wichtiger Grund zählt, wegen dem man kündigen kann, ohne, dass eine Sperre erfolgt.

IProxy  13.08.2018, 21:26
@Paaloomaa

Achsoooo. Soweit ich weiß kriegst du keine Sperre. Ein paar in meinen Umfeld haben das auch so gemacht und die haben meines Wissens nach Geld bekommen.

Paaloomaa 
Beitragsersteller
 13.08.2018, 21:27
@IProxy

Ok, danke.

Ein "wichtiger Grund" kann eine Studienaufnahme nicht sein, da Du diese über eine längere Zeit frei und ungezwungen geplant hast. "Wichtige Gründe" können etwa gesundheitliche oder familiäre Gründe sein.

Paaloomaa 
Beitragsersteller
 14.08.2018, 05:18

Was soll das damit zutun haben, dass etwas vermeintlich über längere Zeit geplant wurde? Macht null Sinn. Die können mir ja nicht das Recht auf Bildung verwehren, heißt, sie dürfen mich auch nicht dafür sanktionieren.

Diese zwei Wochen kannst du doch mit deinem Jahresurlaub überbrücken.

Wo soll da ein Problem liegen?

Paaloomaa 
Beitragsersteller
 13.08.2018, 21:28

?! Nein, kann ich nicht, da ich zum 15. gekündigt habe. Das "Problem" ist eine Frage, die du leider nicht beantwortet hast.

DerHans  13.08.2018, 21:53
@Paaloomaa

Wie kommst du auf die Idee, dass man dir diese Zeit bezahlen muss? Hast du überhaupt einen Anspruch auf AlG 1? Du stehst dem Arbeitsmarkt doch dann gar nicht zur Verfügung.

Paaloomaa 
Beitragsersteller
 13.08.2018, 22:31
@DerHans

Ich komme auf die Idee, weil es so ist. Sozialstaat, Grundsicherung. Wie kommst du überhaupt auf die Idee, die hier einen auf Gönner oder nicht zu machen. xD Geh mal bitte woanders hin, bist nicht hilfreich. Also echt. xD N frustrierter Typ, der meint irgendwas beurteilen zu können oder noch gar zu müssen. Nich bei mir!

tanztrainer1  14.08.2018, 07:20
@Paaloomaa

Die Einstellung von vielen finde ich schon zum Kotzen, dass immer zuerst gefragt wird, von welcher staatlichen Seite man irgendwie Kohle angreifen könnte, obwohl es dafür keine rechtlichen Grundlagen gibt.

Paaloomaa 
Beitragsersteller
 14.08.2018, 07:31
@tanztrainer1

Natürlich gibt es dafür 'ne rechtliche Grundlage. Was du zum Kotzen findest ist aber auch nicht die Frage.

tanztrainer1  14.08.2018, 08:48
@Paaloomaa

Es gibt ja welche, die sich nach der Schule für ein paar Wochen arbeitslos melden, obwohl sie zum Beispiel ab September eine Ausbildung anfangen.

"dreimonatige Sperre?"

Klar. du könntest ja bis zum letzten Tag arbeiten

Paaloomaa 
Beitragsersteller
 13.08.2018, 21:19

Nein, kann ich nicht, da ich umziehe. Was "Klar"?

DerHans  13.08.2018, 21:53
@Paaloomaa

Das müssen andere doch auch

Paaloomaa 
Beitragsersteller
 13.08.2018, 22:29
@DerHans

Was soll das, Hans? Ich brauch hier niemanden, der versucht, mir einzureden, ich hätte nichts besseres verdient als der Durchschnitt. Interessiert mich doch nicht die Bohne, ob andere auch umziehen müssen? Was willst du von mir?!