Arbeitsplatzwechsel, wie den Chef um Termin zur Kündigung bitten?

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Es reicht, wenn die Kündigung schriftlich und fristgerecht beim Verantwortlichen auf den Tisch kommt. Du musst dazu keinen Termin haben und auch kein persönliches Gespräch führen.

Allerdings solltest du einen Nachweis bekommen, wann die Kündigung eingetroffen ist. Das kannst du so machen, dass du eine Kopie der Kündigung mitnimmst und dir dort per Unterschrift bescheinigen lässt: "erhalten am: ..."

Die Unterschrift kann auch von jemandem von der Personalabteilung kommen.

Alternativ kannst du die Kündigung auch per Einwurf-Einschreiben schicken. Bitte nicht per Einschreiben mit Rückschein, denn wenn der Empfänger die Annahme verweigert oder verzögert, kannst du Schwierigkeiten bekommen.

Ninar683 
Beitragsersteller
 27.11.2018, 10:52

Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen. Ich war der Meinung man muss eine Kündigung persönlich abgeben. Jetzt weiß ich Bescheid 👍

Da du grad im Urlaub bist würde ich die Kündigung schreiben. Den Chef anrufen und sagen dass du kündigen möchtest und ihm die Kündigung dann zusenden.

Hää ? Was für ein Termin ? Da schickt man einfach die Kündigung.

Ob ein höflicher Begleittext angebracht ist musst du selber wissen.

Ninar683 
Beitragsersteller
 26.11.2018, 20:57

Okay, das ist mir sogar noch lieber so. Ich dachte man muss sowas persönlich besprechen.

Welchen Termin ?

Du reichst schriftlich die Kündigung unter Beachtung der Kündigungsfrist ein, dazu benötigst Du keinen Termin.

Schick einfach ein Fax, dann hast Du auch gleich ein Sendeprotokoll.

PeterSchu  26.11.2018, 22:41

Ein Fax entspricht nicht der geforderten Schriftform für eine Kündigung

"„Schriftlich“ ist eine Kündigung nur dann, wenn der Kündigungsberechtigte eigenhändig seine Unterschrift unter den Kündigungstext geschrieben hat. Deshalb kann eine Kündigung per Telefax, Computerfax, Email oder mündlich keine schriftliche Kündigung im Sinne von § 623 BGB sein. In § 623 BGB ist ausdrücklich ausgeführt, dass die Kündigung in elektronischer Form ausgeschlossen ist."

https://www.arbeitsrechtberlin.net/kuendigung/