Arbeitsplatzwechsel, wie den Chef um Termin zur Kündigung bitten?
Guten Abend an Alle!
ich werde einen neuen Job antreten und muss dafür meinen jetzigen kündigen. Da ich mich aktuell im Urlaub befinde und bis Ende der Woche die Kündigung einreichen muss, möchte ich meinem Chef eine Mail mit Bitte um einen Termin senden. Sowas habe ich bisher noch nie gemacht. Wie schreibe ich so eine Mail? Sollte ich da bereits den Grund für den Termin angeben? Ich bin für jede Hilfe dankbar.
Liebe Grüße,
Nina.
4 Antworten
Es reicht, wenn die Kündigung schriftlich und fristgerecht beim Verantwortlichen auf den Tisch kommt. Du musst dazu keinen Termin haben und auch kein persönliches Gespräch führen.
Allerdings solltest du einen Nachweis bekommen, wann die Kündigung eingetroffen ist. Das kannst du so machen, dass du eine Kopie der Kündigung mitnimmst und dir dort per Unterschrift bescheinigen lässt: "erhalten am: ..."
Die Unterschrift kann auch von jemandem von der Personalabteilung kommen.
Alternativ kannst du die Kündigung auch per Einwurf-Einschreiben schicken. Bitte nicht per Einschreiben mit Rückschein, denn wenn der Empfänger die Annahme verweigert oder verzögert, kannst du Schwierigkeiten bekommen.
Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen. Ich war der Meinung man muss eine Kündigung persönlich abgeben. Jetzt weiß ich Bescheid 👍
Da du grad im Urlaub bist würde ich die Kündigung schreiben. Den Chef anrufen und sagen dass du kündigen möchtest und ihm die Kündigung dann zusenden.
Hää ? Was für ein Termin ? Da schickt man einfach die Kündigung.
Ob ein höflicher Begleittext angebracht ist musst du selber wissen.
Okay, das ist mir sogar noch lieber so. Ich dachte man muss sowas persönlich besprechen.
Welchen Termin ?
Du reichst schriftlich die Kündigung unter Beachtung der Kündigungsfrist ein, dazu benötigst Du keinen Termin.
Schick einfach ein Fax, dann hast Du auch gleich ein Sendeprotokoll.
Ein Fax entspricht nicht der geforderten Schriftform für eine Kündigung
"„Schriftlich“ ist eine Kündigung nur dann, wenn der Kündigungsberechtigte eigenhändig seine Unterschrift unter den Kündigungstext geschrieben hat. Deshalb kann eine Kündigung per Telefax, Computerfax, Email oder mündlich keine schriftliche Kündigung im Sinne von § 623 BGB sein. In § 623 BGB ist ausdrücklich ausgeführt, dass die Kündigung in elektronischer Form ausgeschlossen ist."