Ist der Vermieter verpflichtet Fußböden (PVC) zu wechseln/reparieren?

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Der Vermieter ist verpflichtet, während der Mietzeit die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand  zu erhalten.

Daraus folgt, dass er nunmehr die schadhaften abgenutzten Beläge in den Räumen, die seinerzeit bei Mietbeginn noch nicht erneuert wurden, jetzt erneuern muss. Und das auf seine Kosten.

Mach eine schriftliche Mangelanzeige (per Einwurfeinschreiben) und bitte den V. um Instandsetzung binnen einer Frist von zwei Monaten. Kündige dabei an, dass du bei Verfristung selbst eine Firma beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

Du könntest, bei einem normalen bzw. gutem Verhältnis zu deinem Vermieter, zunächst in einem sachlichen Gespräch versuchen ihn von deinem Anliegen zu überzeugen. Hat das keinen Erfolg, dann wie oben beschrieben verfahren.

Wenn es in der Wohnung "Mängel" gibt, ist der Vermieter dafür verantwortlich das alles repariert wird. Und das Bad sollte alle 10 Jahre erneuert werden.

ChristianLE  03.01.2017, 11:26

Und das Bad sollte alle 10 Jahre erneuert werden.

 

Woher nimmst Du dieses Wissen?

Ich kenne hier aus der Literatur nur Empfehlungen, wonach das Bad nach 30 Jahren erneuert werden sollte.

Eine Verpflichtung gibt es aber nicht.

Eine Umfassende Badsanierung kann gern mal > 10.000 € kosten. Welcher Vermieter kann es sich leisten, diese Summe aller 10 Jahre zu zahlen?

bwhoch2  03.01.2017, 12:53
@ChristianLE

.. bzw. welcher Miete will sich die Miete leisten, die dann zwingend deutlich höher sein müßte. (15000 € für eine umfassende Badsanierung machen mal eben 125 € pro Monat für den Vermieter aus.)

Nach 3 Jahren macht sich in der Regel kein Austausch notwendig, erst recht nicht, wenn Du zur Übergabe den verschlissenen Boden akzeptiert hast.

Ansonsten gibt die Rechtsprechung zwar vor, wann ein Bodenbelag gewechselt werden muss, allerdings sind dies nur grobe Richtlinien.

Wenn der Bodenbelag abgenutzt ist, muss der Vermieter gemäß § 535 BGB für Ersatz sorgen.

Du schreibst hier von Löchern und Rissen? Ich frage mich gerade, wie durch einen vertragsgemäßen Gebrauch Löcher in den Belag kommen?

albatros  04.01.2017, 18:28

Es geht doch nicht um den neu verlegten Belag bei Mietbeginn in zwei Räumen sondern vielmehr um den noch in drei Räumen befindlichen Altbelag, der wohl schon längere Zeit dort verlegt war und inzwischen abgenutzt ist. Vermutlich auch keine ansprechende Qualität besaß.

Schogolade 
Beitragsersteller
 03.01.2017, 11:38

Es waren vom Vormieter kleine Risse, damals wurde gesagt die sind so klein, die müssen nicht repariert werden, nach 3 Jahren Staubsaugen etc. haben sich die Risse aber vergrößert.

bwhoch2  03.01.2017, 12:52
@Schogolade

Die Risse stehen hoffentlich im Übergabeprotokoll.

da hat der Bodenbelag aber nicht lange gehalten! Aber für solche Sachen ist der Vermieter zuständig, es sei denn im Mietvertrag ist es anders vereinbart.

albatros  04.01.2017, 18:21

Es geht um die Räume, in den bei Mietbeginn der Belag nicht erneuert wurde. Er ist also nicht erst drei Jahre alt.

Biberchen  04.01.2017, 18:25
@albatros

trotzdem ist es Sache des Vermieters.