Darf ein Lehrer zurückschlagen?
Ich habe mich gerade gefragt, ob ein Lehrer einem Schüler eine verpassen darf, wenn dieser in zuvor geschlagen hat? Ich meine im Grunde wäre das ja Notwehr, jedoch handelt es sich bei Schülern um Schutzbefohlene und Eltern bspw. haben ja auch nicht das Recht ihren Kindern (also ihren Schutzbefohlenen) dann eine zu verpassen, oder?
13 Antworten
zurückschlagen ist keine notwehr
notwehr ist einen gegenwärtigen angriff abzuwehren
aber wenn alles fertig ist, ist das keine notwehr mehr
Deswegen nicht lange nachdenken - im Affekt zurück und batsch
ja, darf er, aber wird auch Ärger bekommen mit den Eltern.
Nein, dass darf er so pauschal nicht.
Ist durch die Gestik und Mimik des Schülers, sowie der allgemeinen Logik der Situation, für den Lehrers ersichtlich, dass es der Schüler bei einer Ohrfeige oder einem Faustschlag belässt, dann greift die Notwehr nach § 32 StGB gerade nicht mehr, da der Angriff des Schülers bereits vollendet ist und ein erneuter Angriff nicht unmittelbar bevor steht.
Grundsätzlich ist die Notwehr Handlung unabhängig vom Alter.
Das Festhalten des Schülers durch den Lehrer wäre hier nach § 127 StPO ebenso nicht gerechtfertigt.
Denn die Personalien des Schülers sollten dem Lehrer bekannt sein, bzw. auf einfachen Wege bekannt gemacht werden können.
Gesetzlich ist es verboten, aber wenn der Schüler sich aufgeführt hat wie die Sau, finde ich es moralisch ok.
In das unter Notwehr abgeurteilt wurde darf bezweifelt werden !
Von einem Lehrer wird mehr erwartet. Als zurückzuschlagen !
Allerdings kann er dich dann anzeigen und Schmerzensgeld verlangen ! Außerdem wirst du mit Sanktionen der Schule zu rechnen haben