Ist das Sachbeschädigung am Fahrrad?
Hallo, Ich fahre momentan mit meinem teuren Fahrrad bzw. Ebike zur Schule und stelle es dorr ganz normal ab und schliese es natürlich ab. Jedoch hat in den letzten zwei Tagen jemand meinen Sattel herumgedreht und evtl auch die Schaltung im Stand betätigt (vielleicht war ich das auch selbst beim Abstellen). Nun zu meiner Frage: was würdet ihr mir raten zu tun? Mich auf die Falle legen und versuchen zu beobachten wer das macht und demnach ansprechen? Nennt man sowas schon Sachbeschädigung oder gibts da nen andren Begriff dafür? Kaputt ist ja nix, vielleicht macht des ja einer nur aus Spaß aber ist ja trotzdem mein Eigentum an dem man nicht einfach hinlangen und was verändern darf, oder? Was kann/soll ich nun also sagen falls ich die Person erwische? Kann ich mit einer Anzeige drohen oder wie was?
Danke schon mal für die Antworten! Bitte keine Kommentare wieso hast du ein Ebike und selber Schuld wenn du damit in die Schule kommst und so.... Ich wohne auf einem Berg und das ist meine (günstigere) Alternative zu einem Motorrad und an einem Gymnasium mit 900 Schülern in einer kleinen Stadt ist das denke ich auch nicht fahrlässig. Gegen Diebstahl ist es auf jeden Fall versichert.
5 Antworten
Der Begriff "Sachbeschädigung" enthält das Wort "Beschädigung". Wenn also nichts an deinem Fahrrad "beschädigt" ist kann es auch keine "Sachbeschädigung" sein.
Wenn dir jemand den Sattel umdreht ist es halt ein dummer Scherz, damit muss man aber wohl leben.
Du kannst dein Fahrrad in Zukunft an einem anderen Ort abstellen oder du nimmst deinen Sattel mit in die Schule rein. Das aber jemand anderes mal dein Fahrrad berührt wirst du nicht verhindern können.
Zwar liegt im Fall der Fragestellung tatsächlich keinen Sachbeschädigung vor, aber der folgende Satz von Dir ist schlichtweg nicht zutreffend.
Der Begriff "Sachbeschädigung" enthält das Wort "Beschädigung". Wenn also nichts an deinem Fahrrad "beschädigt" ist kann es auch keine "Sachbeschädigung" sein.
Das Gesetz sagt dazu:
§ 303 StGB - Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) EBENSO wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Im Falle des zweiten Absatzes läge also strafrechtlich auch dann eine Sachbeschädigung vor, obwohl nichts beschädigt wurde.
Nur weil im Fall der Fragestellung, weder was beschädigt, noch etwas nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert wurde liegt hier keine Straftat vor.
Ändert aber nichts daran, dass Deine Aussage vom Grundsatz her unzutreffend ist
Sachbeschädigung ist eine NACHHALTIGE Veränderung einer Sache. Nachhaltig bedeutet hier einen größeren Aufwand um die Sache wieder in den Ausgangszustand zu versetzen. Ich verstehe zwar deinen Ärger- eine strafrechtliche Relevanz sehe ich hier aber nicht.
Bei Schülern kannst du noch so darauf beharren das sie das nicht dürfen da es dein Eigentum ist, dann machen sie es erst recht. Würde das auf die leichte Schulter nehmen und cool bleiben ;-)
sachbeschädigung kanns nicht sein, wenn nix beschädigt ist, gelle?
ich würde mit so einem teuren rad eh nicht zur schule fahren.
und du kannst dich während der schulzeit auch nicht auf die "lauer" legen...
und ja, ich antworte, was ich will...
Das gehört zu den Alltagsgefahren, die du schlichtweg hinnehmen mußt. Wenn du das nicht willst, mußt du dein Fahrrad unterstellen.