Anzeige wegen Sachbeschädigung

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Ich denke, daß Du Dir nicht allzuviel Sorgen machen mußt. Für Sachbeschädigung ist nämlich Vorsatz erforderlich, zumindest bedingter Vorsatz (es war Dir egal, daß was kaputt geht). Wenn man Eier gegen eine Fensterscheibe schmeißt, muß man meines Erachtens nicht damit rechnen, daß dabei die Scheibe zu Bruch geht. Und wenn Du Dir wirklich sicher warst, daß die Fenster eigentlich Zu waren, dann wäre das Verfahren einzustellen, da es keine "fahrlässige Sachbeschädigung" gibt. Das ändert aber natürlich nix daran, daß Du zivilrechtlich zum Schadenersatz verpflichtet bist. Hier reicht auch fahrlässigkeit aus, um haftbar gemacht zu werden.

LiLReal 
Beitragsersteller
 19.01.2011, 21:33

Ja das fenster war auf jeden fall zu wir haben nur auf die fenster geschmiessen und der typ meine die ganze küche er kaputt was soll cih den bei verhör sagen oda wie soll ich vorgehen ?Danke um antwort

skyfly71  19.01.2011, 23:55
@LiLReal

Bleib bei der Vernehmung einfach bei der Wahrheit. Das ist die beste Strategie. Und betone, daß Du im Leben nicht geglaubt hättest, daß Du mit einem simplen Ei einen bleiben Schaden anrichten würdest.

Du musst zwei Dinge unterscheiden:

Zivilrechtlich müsst ihr den entstandenen Schaden ersetzen (§ 823 BGB).

Ob auch noch strafrechtliche Konsequenzen aus § 303 StGB dazukommen entscheidet die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht.

Oft sind die zivirechtlichen Folgen deutlich gravierender als die strafrechtlichen.

Wehren gar nicht. Suppe erfolgreich eingebrockt, auslöffeln!

Die Anzeige wegen Sachbeschädigung ist dabei noch das Geringste, denn der Oberhammer kommt hinterher, der da richtig teuer wird, das zivilrechtliche Verfahren zum Schadenersatz.

Du hast das nur noch nicht verinnerlicht, denn die Anzeige beschäftigt Dich gar arg, zudem wartet man das Strafverfahren gerne ab, wie das ausgeht. Aber hinterher wird ein Anwalt gnadenlos über Euch herfallen, alle miteinander und jeder ist dabei Gesammtschuldner, was bedeutet, wenn er der einzigste ist, bei dem was zu holen ist, wird dort alles geholt. Was holen? Na die Reparaturkosten, Reinigung, Wiederherstellung natürlich, auf Heller und Pfennig.

Das könnte gar die Haftpflichtversicherung Deiner Eltern übernehmen, aber die haben ja bekannte Verursacher, also wird man das wieder haben. Und wenn man hierzu so lange wartet, bis ihr eines Tages selbst Geld verdient, kein Problem, dann wartet man, vergessen wird man Euch nicht. Ihr beginnt Euer berufsleben dann damit, alte Schulden langsam ratenweise abzutragen, incl. allen bis dahin aufgelaufenen Zinsen, Bearbeitungsgebühren, Zinseszinsen und nein, man wird dabei keinerlei Gnade kennen. Und wärend andere ihr erstes Auto zusammenkratzen, kratzt ihr erst mal an Euren Jugendsünden. Dagegen hilft dann nur Auswandern oder Hartz IV - viel Spaß dann noch im Leben, mal soweit.

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Nur für die Zukunft etwas zum Nachdenken.

Die meisten "Streiche", die man an solchen Tagen und Nächten spielt, sind eigentlich keine, sondern Straftaten.

Eier win oder an Fenster werfen, Sachbeschädigung, strafbar.

Gartentor klauen, Diebstahl, strafbar.

Mülltonnen auf die Fahrbahnen schieben und stehen lassen, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, strafbar.

Gullideckel rausreißen, siehe Mülltonnen auf Fahrbahnen schieben.

Autos mit Kleister zukleistern, Sachbeschädigung, strafbar.

Kracher in Briefkästen stecken, Sachbeschädigung, strafbar.

"A....loch" auf eine Hauswand schmieren, Beleidigung, Sachbeschädigung, strafbar.

Besoffen herumgröhlen zu nachtschlafender Zeit, Ruhestörung, bußgeldbelegt.

Autos anhalten und um Geld anhauen zum Versauf, mind. Sondernutzung, bußgeldbelegt.

Du siehst, nichts davon ist eigentlich ein Streich, nahezu alles Straftaten, welche unter Umständen gar, je nach Strafe hinterher im polizeilichen Führungszeugnis auftauchen könnten, was besonders hilfreich ist, wenn man später einen gescheiten Job will. Und auch in solchen Nächten gelten keine Sonderregelungen. Und dabei kommt bei allem auch noch das Haftungsrecht, wie eingangs beschrieben, das kennt weder Gnade noch Vergebung.

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Aber: Klingeln und um Süßigkeiten betteln - nicht strafbar. Nehmt Euch ein Beispiel an Kindern, die sammeln keine Einträge in Polizeisystemen oder zivilrechtliche Titel zum späteren Abbezahlen, sondern Kalorienbomben zum reinpfeifen - erheblich klüger, wenn auch Kariesgefährdent und Hüftspeckansammelnd ;-)

§ 303 StGB (Sachbeschädigung)

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

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So viel zu eurem Späßchen.

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Sollte euch die Sachbeschädigung nachgewiesen werden, hat der Eigentümer Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens.

"Wehren" kannst du dich mit deiner Aussage bei der Polizei und/oder vor Gericht. Das Gericht wird die Aussagen und Beweise entsprechend würdigen.

Lebenslänglich bekommt ihr nicht, aber sch .... war das schon. Ihr haftet alle für den angerichteten Schaden. Normalerweise könnte man den Schaden durch 6 teilen, aber wenn jemand nix hat zahlen die anderen. Es könnte theoretisch passieren, dass einer alles zahlen muss wenn die anderen nichts haben. Besonders dann, wenn einer schon volljährig ist. Eure Eltern müssen nicht für euch zahlen, es bleiben eure Schulden bis ihr was verdient.