Ist das Rechtskräftig oder könnte es Probleme geben?

5 Antworten

Allgemeine Meldepflicht ,, § 309 SGB - lll ",der gilt auch beim Jobcenter !

Es wird dann sicher erst mal zu Problemen kommen,dass kann von einer vorläufigen Leistungseinstellung bis hin zu einer Sanktion über 3 Monate gehen.

Ob du dann bei einer Klage vor dem Sozialgericht recht bekommst oder nicht,kann man hier nicht allgemein sagen,dass muss von Fall zu Fall individuell entschieden werden.

Was hindert dich denn daran dieser Aufforderung folge zu leisten,müsstest doch eigentlich Zeit haben ?

Folgeeinladungen sind nicht grundsätzlich nichtig & unwirksam.

Nur wenn es sich lediglich & alleine um die Abklärung eines Meldeversäumnis handelt, da dies auch im Rahmen einer schriftlichen Stellungnahme möglich wäre.

Sollte in der Folgeeinladung vom Jobcenter aber ein entsprechender Sachgrund zur Meldepflicht nach §309 SGB 3 angegeben sein, passt das von Dir genannte Urteil nicht & bei Nichterscheinen wirst Du Dir eine Sanktion einhandeln.

Kommt auf den genauen Wortlaut der Einladung und auf die Laune des Richters an.

Bei diesem Urteil ging es um den ganz speziellen Fall einer Anhörung. Das ist kein allgemeiner Freibrief, mit dem du jede Einladung sanktionsfrei ignorieren darfst.

Auf schlagen beim Job Center muss niemand irgendwann kürzen sie dir eventuelle Bezüge 

fz234 
Beitragsersteller
 23.11.2015, 15:38

ich kann keine antwort auf meine frage erkennen, aber danke für deinen....tip?

na sicher gibt es damit probleme. das urteil kannst du dir an die backe schmieren, da es nichts mit dir zu tun hat. solltest du der einladung nicht folge leisten, wirst du sanktioiniert. solltest du die auflagen wie bewerbungen nicht vorlegen - wirst du ebenfalls sanktioniert.

probleme wären, dass deine leistungen irgendwann bie 100% sind und das sg dem jc damit recht gibt.