ist das rechtskräftig Beschluss mit sofortiger Wirkung?
3 Antworten
Die meisten Beschlüsse sind mit einer Beschwerde anfechtbar, manchmal auch mit der sofortigen Beschwerde (wenn es das Gesetz ausdrücklich vorschreibt). Aber manche Beschlüsse werden automatisch rechtskräftig, weil sie unanfechtbar sind. Auf jeden Fall für bestimmte Verfahrensbeteiligte. Die ersten drei Namen müssen die Namen von Richtern sein, das heißt der Beschluss wurde von einem Senat des Oberlandesgerichts Hamm erlassen (siehe Dienstsiegel, nach dem Geschäftsverteilungsplan des Oberlandesgerichts entweder der 33. Senat für Zivilsachen oder der 5. Senat für Familiensachen).Und die Justizbeschäftigte wurde als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle tätig und hat den Beschluss beglaubigt. Somit muss dir eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift des Beschlusses zugestellt worden sein.
Die Richter haben den Originalbeschluss unterschrieben der sich in der Verfahrensakte befinden muss, Ausfertigungen oder Beglaubigte Abschriften des Beschlusses enthalten die originale Unterschrift der Richter nie, sondern nur ihre maschinell geschriebenen Namen. Dazu ist ja die Beglaubigung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle da, um die Unterschrift der Richter und um den Beschluss an sich ja zu beglaubigen. Diesen Paragraphen (§ 317 ZPO) hättest du nicht zeigen müssen, den kenne ich nur zu gut selbst.
Das man mit sowas Scheinheiligen um die Ecke kommt, hätte ich mir auch gleich denken können.
Wir wissen doch gar nicht in welcher Sache der Beschluss erlassen wurde. Da dort aber die Unanfechtbarkeit erwähnt wird, ist die Entscheidung zu 99% auch unanfechtbar.
Das steht ja da.
ja aber kein Richter das ist doch nicht normal
Ich sehe sogar drei Richter.
das ja aber kein unterschrift
Nehme einfach hin das Du verloren hast.Alles andere bringt nichts.
nur Leute die keinen willen haben geben auf https://dejure.org/gesetze/StGB/339.html
ja heute aber kein unterschrift von den Richtern
https://dejure.org/gesetze/0ZPO010102/317.html