Ist das Führen eines Rechnungsausgangsbuches Pflicht?
Ist das Führen eines Rechnungsausgangsbuches Pflicht für alle Gewerbetreibenden? Auch für die, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind?
6 Antworten
Das ist keine Pflicht, aber für Dich ist es einfacher zu kontrollieren, wenn mal ein Zahler die Rechnungs-Nr. vergisst. Du kannst natürlich auch eine Kopie von jeder Rechnung nummerisch oder nach Alphabet oder auch beides ablegen, dann bist Du auf der ganz sicheren Seite.
Wenn Du natürlich nur 3 Rechnungen pro Monat hast, ist das alles nicht notwendig, denn das kannst Du auch so überblicken.
Schwachsinn diese Antwort! Dem Finanzamt gegenüber muss jederzeit nachgewiesen werden dass Rechnungen lückenlos (also auf fortlaufende Nummerierung!) ausgestellt wurden. Wird eine Betriebsprüfung vorgenommen - die kann jederzeit auch ohne Vorankündigung erfolgen, kommt es darauf an diesen Leuten zu beweisen dass die Rechnungslegung ordnungsgemäß erfolgt ist. Eine Übersicht (Rechnungsbuch, Buchhaltungsprogramm, usw.) ist dabei nicht ohne Vorteil.
Kann der Nachweis nicht erbracht werden, wird das sehr teuer da ein Finanzstrafverfahren eröffnet wird und das Finanzamt eine Schätzung vornimmt - die sauber daben liegen kann und vile Geld kosten wird.
Es geht daher nicht darum ob man es selber überblicken kann, vielmehr der Nachweis Dritten gebenüber (Finanzamt, sowie für die Einkommensteuerberechnung).
Durch das Rechnungsausgangsbuch soll geprüft werden können, ob alle Ausgangsrechnungen ordnungsgemäß verbucht sind.
Wenn dieser Nachweis auch anders geführt werden kann, ist das Rechnungsausgangsbuch nicht nötig.
Z.B.: Rechnungen werden fortlaufend numeriert und eine Kopie nach der Nummer abgelegt.
Der Eintrag ins Handelsregister spielt dabei keine Rolle.
Das Rechnungsausgangsbuch ist aber oft ein Nebenprodukt der Programme Finanzbuchhaltung/Offene Posten Buchhaltung oder der Auftragsbearbeitung oder kann als Excel-Tabelle zur eigenen Kontrolle geführt werden.
Danke schön!
Du musst die Rechnungen buchen. Die Buchung ist nachweispflichtig.
Die Rechnung selber musst du ebenfalls aufheben.
M.E. musst du jedoch nicht noch zusätzlich ein Rechnungsbuch führen. Das wäre ja dreifache Buchführung.
Ein Rechnungsausgangs- wie auch ein Rechnungseingangsbuch sind sogenannte Nebenbücher und können geführt werden.
N E I N !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! für kreditoren müssen fortlaufend rechnungs nummern erstellt werden
Pflicht nicht aber um den überblick zu behalten und um nachweiße erbringen zu können ja
Sehr schöne Anwort.