Ist das Finanzamt berechtigt ohne Mahnung eine Vorauszahlung für die Einkommenssteuer eines Rentners als Gesamtsumme zu pfänden?
Ich habe erstmalig einen Steuerbescheid erhalten, in dem eine Vorauszahlung für das kommende Jahr veranlasst wurde.Diesen Fakt habe ich falsch bewertet und nur die Steuer für das abgelaufene Steuerjahr bezahlt. Jetzt hat das Finanzamt ohne Mahnung die gesamte Vorauszahlungssumme gepfändet. Ist das rechtens und verhältnismäßig angesichts, dass ich noch nie eine Steuerschuld hatte.Ist eine Ratenzahlung nicht der Normalfall?
3 Antworten
Ja - und die kennen weder Spaß noch Erbarmen dabei.
Nur wenn Du was als falsch bewertest, heißt das noch lange nichts.
Wenn das Finanzamt zur Zahlung auffordert, dann darf man zahlen - und zwar komplett und sofort.
Man kann das bei gleichzeitigem Einspruch tun, sollte dem stattgegeben werden, bekommt man was zurück, aber eine Zahlung kann dadurch nicht aufgeschoben werden.
Mein man jedoch, dennoch nicht zu zahlen, mahnen die nicht, die pfänden sofort, wie gesagt, kein Erbrarmen.
Eine Ratenzahlung KANN unter Umständen vielleicht vereinbart werden, dazu ist es jedoch notwenfdig, dass man dort vorstellig wird und erklärend drum bittet, da ist kein Automatismus dahinter und auch keine Verpflichtung.
Beim Finanzamt spielt es keine Rolle, ob du bisher all deine Steuern pünktlich bezahlst hast.
Wenn du einen Bescheid über eine Vorrauszahlung bekommst, so ist die Zahlung der Summe einer Frist unterworfen.
Reagiert man auf diese Frist nicht, weil man die Sache anders einschätzt, so wird das Finanzamt tätig. Das Finanzamt muss keine Mahnung verschicken.
Im Grunde ist der Steuerpflichtige für die Einhaltung der Zahlungsfristen selber verantwortlich.
Ich bekomme für meine Vorauszahlungen vom Finanzamt immer ein Schreiben in dem aufgeführt ist, bis wann die Steuerschuld zu begleichen ist.
Diesen Termin halte ich ein und habe mit dem FA keine Probleme.
Kann man die Frist nicht einhalten,so ist es möglich bei dem Finanzamt eine Stundung zu beantragen. Dieser wird in den meisten Fällen nachgekommen.
Allerdings werden dann Zinsen für verspätete Zahlung fällig.
Finanzämter sollen zwar mahnen (und tun es in der Regel auch), aber sie müssen nicht.
https://dejure.org/gesetze/AO/259.html
Jetzt hat das Finanzamt ohne Mahnung die gesamte Vorauszahlungssumme gepfändet
Vorauszahlungstermine sind 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. , daher kann es sich nur um die Vorauszahlung für das 4. Quartal 2018 handeln. Wenn für 2018 zuvor keine Vorauszahlungen festgesetzt wurden, entspricht der Betrag dem Jahresbetrag der Vorauszahlungen für 2018. Ab 2019 erfolgt eine Aufteilung auf vier Termine.
Vielen Dank, so wird es sein.