Ist das ein Arbeitsunfall oder nicht?
Ich hatte letzte Woche eine Fortbildung, da sitzt man eigentlich nur rum und bekommt etwas erzählt. Also ich musste nicht körperlich arbeiten, für die Forbildung musste ich allerdings eine längere Strecke zurück legen, ca. 300 km. Während der Fahrt musste ich dringend auf Toilette und weit und breit kein Autobahnklo, ich konnte es nicht länger einhalten, bin die nächste autobahnausfahrt raus und habe in einem Feld gehalten, es wuchsen büsche und hohes gras, als ich dann pinkeln wollte stürzte ich auf dem unebenen Acker und hatte heftige schmerzen im Knöchel, im Knie und im Becken. Da absolut nichts geschwollen ist bin ich nicht zum Arzt und wollte erstmal paar Tage abwarten, die schmerzen sind deutlich weniger geworden aber jetzt, 1 Woche später, schmerzt mir mein Knie und mein Becken nach längerem stehen.
Ich hatte überlegt zum Arzt zu gehen, kann ich das als Arbeitsunfall angeben (ist ja auf dem Weg zur Arbeit passiert) oder geht das nicht weil ich den direkten arbeitsweg verlassen habe um mal kurz zu pinkeln?
11 Antworten
Hallo,
das ist eine richtig gute Frage!
Wenn der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zur Toilette geht, ist es wohl inzwischen weithinein anerkannt, dass es ein Arbeitsunfall wäre, wenn ihm da etwas zustößt.
Hier, bei Dir liegt der Fall aber anders, selbst wenn man mal versucht, die Fortbildung mit anderer Arbeit gleichzusetzen.
Das Problem ist nach meiner Ansicht vor allem, dass Du
1. vom direkten Weg abgewichen bist und
2. vor allem eben Deine Notdurft an einer Stelle verrichtet hast, die dafür zweeckmäßigerweise eher nicht vorgesehen und vor allem eben auch äußerst verletzungsträchtig ist.
Da Du noch nicht beim Arzt gewesen bist, ist noch nicht abzuschätzen, was daraus wird.
Wenn er Dich nicht au krank schreibt und auch sonst keine schwereren Folgen zu erwarten sind, hättest Du am Schluß eh´ ziemlich wenig von der Qualität "Arbeitsunfall".
Aber da wir das ja alles so genau nicht wissen, sage ich jetzt erst einmal, dass Du das ja zunächst ,mal behaupten kannst. Als Arbeitnehmerin mußt Du das nicht alles so genau auseinanderzuhalten wissen.
Etwas Schlimmeres, als dass man es Dir versagt, kann Dir nicht passieren
Viele Grüße Vollstreckerin
Hallo Vollstreckerin,
1. Ein Um-/Abweg ist versichert, wenn er aus vorwiegend arbeitgeberdienlichen Gründen erfolgt, was hier der Fall ist, weil Notwendigkeit der Verrichtung der Tätigkeit an einem anderen Ort / Erhaltung der Arbeitskraft.
2. § 7 Abs. 2 SGB VII: "Verbotswidriges Handeln schließt den Versicherungsschutz nicht aus."
Das ist eine sehr defiziele Situation. Toilettengänge gehören meist nicht zur Arbeitszeit und bei Unfällen dabei oder dahin ist nur dann der Arbeitgeber in der Pflicht, wenn sich ein Unfall durch bauliche Mißstände ereignet. In deinem Fall kann voraussichtlich nicht ein Wegeunfall durchkommen, das Stürzen auf einem ungesicherten Feld ist "Privatvergnügen". Aber die Krankenkasse wird auf jeden Fall die medizinischen Behandlungskosten übernehmen (und dir einen Unfallbogen) zusenden. Der Arbeitgeber ist bei Krankmeldung oder Krankschreibung für 6 Wochen in der Pflicht dein Grundlohn zu zahlen, eine Angabe der Diagnose ist nicht erforderlich. Eine Berufsgenossenschaft wird voraussichtlich den Unfall nicht als Arbeits- oder Wegeunfall werten.
Nein, Toilettengänge sind grundsätzlich privat-persönliche Dinge, weil sie ausserhalb des direkten Arbeitsweges verrichtet werden.
Ist diese Fortbildung von Deinem Arbeitgeber angeordnet und bezahlt worden oder aber hast Du diese Fortbildung aus eigenem Interesse neben Deiner Arbeit besucht?
Machst Du die Fortbildung auf Wunsch Deines Arbeitgebers, dann müsste es ein Arbeitsunfall sein, weil es ja auf dem Weg zur bzw. von der Fortbildung geschehen ist. Dazu gehört auch, wenn man die Fahrt wegen dem Toilettengang mal unterbrochen hat. Du hast ja den eigentlichen Fahrtweg nicht verlassen.
Ich würde Dir jetzt raten, dass Du das einfach mit Deinem Arbeitgeber besprichst und auch beim Arzt solltest Du es genau so schildern, wie es geschehen ist. Der wird wissen, wie er das abrechnen muss.
Alles Gute und gute Besserung
Hier schreiben einige User, dass ein Toilettengang nicht zum Arbeitsweg gehört. Eine Bekannte von uns ist jedoch letztens auf dem Weg zur Arbeit auf eine Autobahntoilette gegangen und dort ebenfalls gestürzt. Das wurde dann aber als Arbeitsunfall deklariert.
Ich denke, da gibt es bestimmte Punkte, die erfüllt werden müssen. Das sollte der Arzt aber wissen.
In dem Fall ist es ein arbeitsunfall
Da muss man nochmal diffenzieren.
Eine Anerkennung als Wegeunfall kann ich mir u.U. vorstellen, aber nur wenn das auf direktem Wege hin / zurück passiert ist.
http://www.bgrci.de/rehabilitation-und-leistungen/wegeunfaelle/
Hier unterscheidet sich dann der Leistungsumfang zum klass. Arbeitsunfall.
Maximal als Wegeunfall.
Aber du kannst mir nicht erzählen, dass es auf Autobahnen keine Toiletten gibt.
Schonmal bei echtem Druck im Stau gestanden?
Gab keine in unmittelbarer reichweite, ich bin gefahren und gefahren aber ich konnte es keine 5 minuten mehr einhalten. Ich musste aufs klo und nicht in 5 oder 10 oder 15 minuten sondern JETZT.
Vielen Dank, auf Anordnung des AG's