Arbeitsunfall vor ca 1 Jahr, jetzt wieder starke Schmerzen, noch Anspruch auf kostenlose Behandlung?
Hallo,
ich hatte vor ca. 1 bis 1 1/2 Jahren einen Arbeitsunfall als ich meinen Zivildienst geleistet habe. Damals ist mir eine stark ätzende Flüssigkeit ins Auge gekommen. Ich habe das Auge ausgespühlt und es dabei belassen. Doch ich habe das alles etwas unterschätzt. Der Vorfall war Freitags und über das Wochenende verschlimmerte sich mein Auge stark. Das Auge tränte ständig und es war ein permanenter Druck zu spüren. Bin dann am Montag zum Arzt, dachte damals schon ich bekomme Probleme weil ich nicht direkt nach dem Unfall hin bin.
Der Unfall wurde bei meinem Hausarzt aufgenommen und anschließend schickte er mich zu einem Augenarzt (weiß nicht mehr ob ich eine Überweisung bekommen habe). Bei dem habe ich auch nochmal den Vorfall geschildert. Ich erhielt 2 kleine Packungen mit Augentropfen, ich sollte dann wieder kommen wenn sie aufgebraucht sind. Ich habe sie täglich genommen und dann keine Beschwerden mehr gehabt. Binn dann nicht mehr hin. In den letzten Monaten hatte ich ab und zu schmerzen im Auge, aber das war auszuhalten, lies auch immer recht schnell nach. Seit ein paar Tagen jedoch habe ich wieder täglich gewaltige Probleme mit dem Auge. Es ist genau wie früher, das Auge tränt, der starke Druck und es ist oft sehr gerötet.
Wenn ich mich jetzt wieder beim Arzt melde, ist das dann zu spät und ich muss alle entstehenden Kosten selbst tragen? Wie ist es mit der Praxisgebühr, muss ich die sofern das noch über den Arbeitsunfall läuft zahlen? Muss ich bevor ich zum damaligen Augenarzt gehe vorher noch zu meinem Hausarzt und mir da eine Art Bescheinigung holen, bei ihm wurde der Arbeitsunfall ausführlich aufgenommen oder reicht es wenn ich nur zum Augenarzt gehe, der mich damals behandelt hat?
Für hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar!
Freundlicher Gruß rall333
4 Antworten
Hallo rall333,
an deiner Stelle würde ich zum Hausarzt gehen, der deinen Arbeitsunfall damals aufgenommen hat. Praxisgebühr musst du zahlen, ob du sie dann zurückerstattest bekommst, weis ich nicht. Wobei ich vermute, dass du sie nicht wieder bekommst, da diese damals eingeführt wurde, um die hohen Kosten etwas zu senken. Du musst sie zahlen, ob du nun einen Arbeitsunfall hast, hattest oder haben wirst.
Der Hausarzt wird dir dann eine Überweisung zum Augenarzt geben und der soll sich das Auge anschauen. Wenn festgestellt wird, dass es Nachfolgeschäden von dem Arbeitsunfall sind, dann solltest du eigentlich gar keinen Kosten haben. Der Arbeitsunfall wurde damals aufgenommen, die Krankenkasse hat also alle Unterlagen vorliegen. In erster Linie sollten dir überhaupt keine Kosten entstehen, wenn du zum Arzt gehst. Ich meine du bist ja in der gesetzlichen Krankenkasse oder bist du privat versichert?
Na dann wünsche ich dir viel Glück und vorallem gute Besserung un dass nichts schlimmeres ist.
Viel Erfolg. SoSchro87
Bei einen Arbeitsunfall ist immer der damals zuständige D-Arzt Ansprechpartner. Ein normaler Hausarzt darf Arbeitsunfälle, auch wenn diese länger zurückliegen nicht behandeln. Die damals zuständige Berufsgenossenschaft bleibt, auch bei einen Jobwechsel immer der Ansprechpartner. Ich hatte meinen Arbeitsunfall 2007 und habe immer noch große Probleme. Erst letzte Woche war ich deswegen in einer BG-Unfallklinik in der Nähe vom Staffelsee. Auch dafür werden die Kosten übernommen. Ich habe dort einen gesprochen, der vor 20 Jahren einen Arbeitswegeunfall hatte. Jetzt hat er wieder starke Schmerzen. Es bleibt bei der BG als Kostenträger. Man weis nie, was so ein Unfall für Spätfolgen hat.
Gerade deswegen: Immer einen Arbeitsunfall melden!
Die Praxisgebühr musst du bei der Konsultation eines Arztes erst einmal zahlen, aber die 10 Euro machen ja jetzt auch nicht die Welt aus...
Wieso ist dir überhaupt ätzende Flüssigkeit ins Auge gekommen? Wenn du damit hantierst, MUSS der Arbeitgeber eigentlich z.B. Schutzbrillen zur Verfügung stellen.
Ich prophezeie dir, dass das Probleme geben wird. Du könntest das natürich als Dienstbeschädigung (oder wie das heißt beim Zivi) anerkennen lassen, aber das wird natürlich ein Akt.
Wende dich erstmal ans Bundesamt für Zivildienst.
Für einen Arbeitslosen leider schon.
Ich habe das Reinigunsmittel in die Hand gedrückt bekommen und ein Paar Einweghandschuhe. Als das passiert ist bekam ich gezeigt, wo die Brille und ein spezieller Augenausspülapparat liegen.
Vielen dank für Deine Antwort!
Du solltest Dich schnellsten bei dem Arzt melden, der wird wissen was er zu tun hat. Wenn es Spätfolgen des AU sind wirst Du sicher weiter behandelt.
Hallo SoSchro87,
vielen Dank für Deine Antwort! So hatte ich es mir auch überlegt zu machen.
Es ist ja zum Glück alles beim Arzt dokumentiert worden. Ich selbst habe jedoch keine Unterlagen, ich weiß gar nicht mehr, ob ich damals überhaupt etwas für mich ausgehändigt bekommen habe. Gefunden habe ich bei mir nichts mehr.
Mir ist sonst nie etwas mit meinem Auge passiert. Die Beschwerden stammen zu 100% von meinem Arbeitsunfall.
Ich bin ganz normal in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Freundlicher Gruß rall333