Arbeitsunfall vor ca 1 Jahr, jetzt wieder starke Schmerzen, noch Anspruch auf kostenlose Behandlung?

4 Antworten

Hallo rall333,

an deiner Stelle würde ich zum Hausarzt gehen, der deinen Arbeitsunfall damals aufgenommen hat. Praxisgebühr musst du zahlen, ob du sie dann zurückerstattest bekommst, weis ich nicht. Wobei ich vermute, dass du sie nicht wieder bekommst, da diese damals eingeführt wurde, um die hohen Kosten etwas zu senken. Du musst sie zahlen, ob du nun einen Arbeitsunfall hast, hattest oder haben wirst.

Der Hausarzt wird dir dann eine Überweisung zum Augenarzt geben und der soll sich das Auge anschauen. Wenn festgestellt wird, dass es Nachfolgeschäden von dem Arbeitsunfall sind, dann solltest du eigentlich gar keinen Kosten haben. Der Arbeitsunfall wurde damals aufgenommen, die Krankenkasse hat also alle Unterlagen vorliegen. In erster Linie sollten dir überhaupt keine Kosten entstehen, wenn du zum Arzt gehst. Ich meine du bist ja in der gesetzlichen Krankenkasse oder bist du privat versichert?

rall333 
Beitragsersteller
 28.06.2011, 09:30

Hallo SoSchro87,

vielen Dank für Deine Antwort! So hatte ich es mir auch überlegt zu machen.

Es ist ja zum Glück alles beim Arzt dokumentiert worden. Ich selbst habe jedoch keine Unterlagen, ich weiß gar nicht mehr, ob ich damals überhaupt etwas für mich ausgehändigt bekommen habe. Gefunden habe ich bei mir nichts mehr.

Mir ist sonst nie etwas mit meinem Auge passiert. Die Beschwerden stammen zu 100% von meinem Arbeitsunfall.

Ich bin ganz normal in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Freundlicher Gruß rall333

SoSchro87  28.06.2011, 10:04
@rall333

Na dann wünsche ich dir viel Glück und vorallem gute Besserung un dass nichts schlimmeres ist.

Viel Erfolg. SoSchro87

Bei einen Arbeitsunfall ist immer der damals zuständige D-Arzt Ansprechpartner. Ein normaler Hausarzt darf Arbeitsunfälle, auch wenn diese länger zurückliegen nicht behandeln. Die damals zuständige Berufsgenossenschaft bleibt, auch bei einen Jobwechsel immer der Ansprechpartner. Ich hatte meinen Arbeitsunfall 2007 und habe immer noch große Probleme. Erst letzte Woche war ich deswegen in einer BG-Unfallklinik in der Nähe vom Staffelsee. Auch dafür werden die Kosten übernommen. Ich habe dort einen gesprochen, der vor 20 Jahren einen Arbeitswegeunfall hatte. Jetzt hat er wieder starke Schmerzen. Es bleibt bei der BG als Kostenträger.  Man weis nie, was so ein Unfall für Spätfolgen hat.

Gerade deswegen: Immer einen Arbeitsunfall melden!

Die Praxisgebühr musst du bei der Konsultation eines Arztes erst einmal zahlen, aber die 10 Euro machen ja jetzt auch nicht die Welt aus...

Wieso ist dir überhaupt ätzende Flüssigkeit ins Auge gekommen? Wenn du damit hantierst, MUSS der Arbeitgeber eigentlich z.B. Schutzbrillen zur Verfügung stellen.

Ich prophezeie dir, dass das Probleme geben wird. Du könntest das natürich als Dienstbeschädigung (oder wie das heißt beim Zivi) anerkennen lassen, aber das wird natürlich ein Akt.

Wende dich erstmal ans Bundesamt für Zivildienst.

rall333 
Beitragsersteller
 28.06.2011, 09:15

Für einen Arbeitslosen leider schon.

Ich habe das Reinigunsmittel in die Hand gedrückt bekommen und ein Paar Einweghandschuhe. Als das passiert ist bekam ich gezeigt, wo die Brille und ein spezieller Augenausspülapparat liegen.

Vielen dank für Deine Antwort!

Du solltest Dich schnellsten bei dem Arzt melden, der wird wissen was er zu tun hat. Wenn es Spätfolgen des AU sind wirst Du sicher weiter behandelt.