Arbeitsunfall am Freitag. Wie geht es jetzt weiter?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo.

Dein Bruder hatte recht vor 25-30 Jahre war das so.
Heute ist das anders direkt zum Facharzt gehen  
Dem auch das von Freitag sagen das er Berufsunfall meldet.
Der AG muss das umgehend der BG melden.
Bleibt immer in den Akten, auch für die Rentenkasse.  Medikamentenzuzahlungen entfallen auch wenn ich das noch richig weis.

wanda0102 
Beitragsersteller
 12.07.2017, 11:09

Ich war am Montag beim Facharzt, ist alles in Ordnung so. Ich habe den Arzt gefragt ob ich ins Krankenhaus hätte gehen müssen, muss man aber nicht.

Dann heute zum Krankenhaus fahren, erzählen das es am Freitag auf der Arbeit passiert ist. Wahrscheinlich wird der Fuß noch geröntgt und dann gehst Du am Montag mit den Unterlagen vom Krankenhaus zu Deinem Hausarzt hin. 

johnnymcmuff  09.07.2017, 18:19

und dann gehst Du am Montag mit den Unterlagen vom Krankenhaus zu Deinem Hausarzt hin. 

Man muss zuerst zu einem Durchgangsarzt gehen; andernfalls kann es Probleme bei Kostenübernahme geben.

Hoi.

Gehe am Montag zu einem D-Arzt(Unfallchirurg oder Orthopäde), den der Hausarzt "darf" dich nicht behandeln.

Dein Arbeitgeber muss den Unfall erst ab einer AU-Dauer von mehr als drei Tagen an die BG melden.
Allerdings kannst du deinem AG das jetzt schon melden, dann kann das ins Verbandsbuch eingetragen werden und falls später noch Unfallfolgen auftreten, z.B. einen Arthrose im Fuß, ist eben alles nachvollziehbar.

Übrigens, ein Arbeitsunfall verjährt nie! Es verjährt nur der Anspruch auf Geldleistungen, die älter als vier Jahre sind. Dein Bruder liegt also falsch.

Ciao Loki  

Dein Hausarzt darf Dich nicht behandeln!

Du gehst heute zu einem Krankenhaus oder besser noch Du rufst an und fragst, ob sie zuständig sind für Arbeitsunfälle.

Dann hingehen und behandeln lassen.

Morgen dann in der Firma bescheid geben, denn die müssen einen Bericht an die Berufsgenossenschaft schicken.

1. Den Unfall beim Vorgesetzten melden und ggf. fragen, welche Berufsgenossenschaft zuständig ist

2. Zum Durchgangsarzt gehen, den Vorfall als Arbeitsunfall melden und die zuständige Berufsgenossenschaft nennen. Wenn diese noch Fragen hat, melden die sich schon.