Ist das denn nicht eigentlich Betrug?

7 Antworten

Hallo MorbusKobold,

es handelt sich hierbei zunächst um eine Warenunterschiebung, und somit um eine Ordnungswidrigkeit. Eine Geldbuße oder Entziehung der Konzession wären denkbare Strafen.

Betrug im Sinne von § 263 StGB liegt dann vor, wenn der Gastwirt sich durch seine Täuschungshandlung und den dadurch hervorgerufenen Irrtum bereichert hat. Sofern aber keine überhöhten Preise für die falsche Seezunge verlangt worden sind, ist Betrug definitiv auszuschließen.

Des Weiteren sind sicherlich Zweifel angebracht wenn eine Seezunge, die im Handel etwa 30 Euro pro Kilo kostet, im Restaurant dann nur für 12-15 Euro angeboten wird. Es spielt zwar für die Täuschung und den Irrtum keine Rolle, jedoch sollte man sich dann nicht darauf blind verlassen, dass es sich um eine echte Seezunge handelt.

Folglich ist Betrug abzulehnen, sofern der Gastwirt für die "Seezunge" nicht einen überhöhten Preis verlangt hat und sich hierdurch bereichern konnte.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Advocat

Schauen wir mal in Paragraph 263 Abs.1 Strafgesetzbuch:

Dort heißt es:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Dies könnte man durchaus zu sehen allerdings empfinde ich es eher als Täuschung.

Haglaz  16.08.2014, 12:05
Dies könnte man durchaus zu sehen allerdings empfinde ich es eher als Täuschung.

Und wo im objektiven Tatbestand siehst du das scheitern? http://juraschema.de/index.php?thema=stgb263 "Täuschung" allein gibt es als Straftatbestand nicht.

MorbusKobold 
Beitragsersteller
 16.08.2014, 11:52

und warum dann nur "täuschung"?

Gerberecht  16.08.2014, 11:54
@MorbusKobold

Es ist nicht "nur" Täuschung, Täuschung ist ein elementarer Bestandteil von Betrug. Und der Vermögensvorteil liegt in dem Fall doch auch klar auf der Hand.

Es ist Betrug und man kann das anzeigen, natürlich. Wenn es einem unterkommt, wäre das sogar ratsam.

Sinnvoll: Ein Stück davon mitnehmen und die Rechnung aufheben. Bei einer Anzeige bekommt der Beschuldigte eigentlich erst mal "nur" eine Vorladung und hätte u.U. Gelegenheit, die Sache zu vertuschen.

Das ist Betrug und sollte auch angezeigt werden. Wenn man Opfer des Betruges wurde, sollte man beim Verbraucherschutz Hilfe ersuchen.

Wenn die Fischart konkretisiert ist, in jedem Fall, das nennt sich Warenunterschiebung. Auch wenn Du Pangasius bestellst und Seezunge serviert bekommst, ist das Warenunterschiebung und strafbar.