Darf man auf dem Balkon Tauben züchten bei Eigentumswohnung?
Hallo Leute, habe einen großen Balkon und wollte von euch wissen ob ich auf meinem Balkon Tauben züchten darf oder kann? Ist es erstens erlaubt? Zweitens wäre es möglich bezüglich einer artgerechten Haltung?
12 Antworten
Die Taubenhaltung auf einem Balkon einer Mietwohnung ist nicht zulässig!
Die WEG wird zurecht auf die Unterlassung einer solchen Fehlnutzung mit Erfolg gegen den Störer klagen.
Ich bin mir nicht sicher ob es erlaubt ist. Da müsstest du bei der Gemeinde oder so nachfragen (kostet ja nichts) . Zu der artgerechten Haltung kommt es drauf an wie groß der Balkon wäre. Er bräuchte ca. Mindestens 2,3M Höhe und 13-17 Quadratmeter.
Ich sage mal so... Wenn ich eine Taube wäre würde ich mich nicht sonderlich freuen auf einem Balkon zu leben. Ich habe selber 5 Brieftauben und einer Voliere von 3,5m Höhe und 16 Quadratmeter. Wenn ich sie aus dem Käfig lasse, setzten sie sich meist in die Bäume, fliegen in den Wald oder genießen die frische Luft.
Halte deine Tauben lieber an einem Ort, wo es für sie am angenehmsten ist. Dafür wäre ein Balkon recht ungeeignet
LG
Da du von Eigentumswohnung sprichst, geh ich von einen Mehrfamilienhaus aus. Meinst du es würde deinen Nachbarn gefallen, wenn sie den lieben langen Tag Taubendreck wegmachen dürfen? Du kannst die Tiere nämlich nicht auf Dauer von anderen Balkonen fernhalten.
Ob es baulich und räumlich möglich ist, kann ich dir so nicht beantworten. Grundsätzlich spricht jedoch nichts dagegen, solange du die Emissionsregularien einhältst. Auch wirst du dich vorher mit der Eigentümergemeinschaft auseinandersetzen müssen, da die Taubenhaltung auch den Wert des Gebäudes und der anderen Wohnungen beeinträchtigen kann.
da musst du die Hausgemeinschaft fragen. Ich glaube, da wirst du nur Ablehnung "ernten". Keiner möchte das ständige Gurren auf dem Balkon hören und eine artgerechte Haltung wäre es auch nicht.
Informiere dich mal bei einem Taubenzüchterverein.