Ist Benutzung von abgelaufender Kompressen/Verbandspäckchen etc. strafbar?

8 Antworten

also die Sachen, de eigentlich eh sterril sind.

Hmm, du hast offensichtlich da was missverstanden:

Es ist nicht so, dass die Sachen eh steril sind, und deshalb sauber.
Vielmehr ist wichtig, dass sie immer noch steril sind, damit nicht mehr Keime in eine Wunde gelangen, als nötig. Genau darauf kommt es ja an.

Deshalb solltest du Verbandmittel, die abgelaufen sind, entsorgen oder zum Üben benutzen und für den Notfall neue bereithalten. Die sind ja nicht teuer.

Wo professionell mit Verbandmittel gearbeitet wird, darf natürlich niemals etwas abgelaufenes im Schrank liegen. Dafür gibt es extra Kontrollpläne.

Nein, aber bei Komplikationen könnten Haftbarkeitsfragen auftreten.

Aber zuerst: erste Hilfe leisten, notfalls mit einem dreckigen Handtuch!

Hilfe ist da ausschlaggebend, und nicht das zur Verfügung stehende Material.

Ehe Du einen verbluten lässt, verbinde mit dem Fahrradschlauch!

Nein, strafbar machst du dich da nicht.

Es ist immer wichtig, dass du hilfst, verarztest wenn es nötig ist, und zur Not eben auch mit "abgelaufenen" Verbänden etc. Hilfe ist immer richtig, wenn du nicht helfen würdest, dann wäre das unterlassene Hilfeleistung - und das hingegen ist strafbar.

Das abgelaufene Ablaufdatum bedeutet ja nicht, dass diese medizinischen Produkte schlecht sind. Es heißt nur, dass die Produktionsfirma nicht mehr haftet, falls sie nicht mehr wie gewünscht funktionieren sollten. Das ist aber kein Grund, sie nicht zu verwenden.

Bei Salben ist das eher ein Problem, diese könnten tatsächlich mit der Zeit "verderben", aber sie dennoch zu verwenden ist keine Straftat.

Halli79  14.03.2017, 04:48

Finger weg von Arzneimitteln! Warum wurde beschrieben.

Maxxismo  13.03.2017, 22:52

Bei Salben ist das eher ein Problem, diese könnten tatsächlich mit der Zeit "verderben", aber sie dennoch zu verwenden ist keine Straftat.

Ohohoh, da wäre ich vorsichtig.

Wenn du jemandem ein Medikament verabreichst, bist du für Schäden möglicherweise haftbar zu machen. Schließlich bist du entweder dafür ausgebildet, dann musst du es korrekt machen, oder du musst ohnehin die Finger davon lassen.
Eine "Notfallsalbe" gibt es ja nicht und damit für Salben auch keinen gerechtfertigten Notstand oder sowas. Unabhängig ob abgelaufen oder nicht. Wenn sie abgelaufen ist und es passiert etwas, und du hast sie eigenmächtig aufgebracht, hast du sicherlich ein Problem.

Bei Verbänden hast du vollkommen recht. Im Notfall darf man auch abgelaufenes verwenden, wenn die schlimmere Folge wäre, es nicht zu tun.

RainbowSeppi  13.03.2017, 22:58
@Maxxismo

Oke vielen Dank, das habe ich so nicht bedacht. Notfallsalben gibt es tatsächlich nicht, dennoch würde ich im Notfall alles tun um zu helfen, zur Not auch mit abgelaufenen Arzneimitteln.

Nicht doch, aber man macht sich strafbar, wenn man keine Hilfe leistet, wenn sie nötig und zumutbar wäre :).

Da Erste Hilfe ja nicht von professionellen Heilberuflern, sondern von Laien geleistet wird, ist es eigentlich fast unmöglich, sich hier strafbar zu machen. Nur, wenn man gar nicht hilft bzw. keine Hilfe anfordert, wird das bestraft.

Ich will es vereinfacht einmal so formulieren: Die Ersthilfeausstattung im Kfz enthält gut eingeschweißtes Verbandsmaterial, welches rein medizinisch auch 2 oder 3 Jahre nach dem Verfallsdatum noch zur Anwendung am Verunfallten geeignet ist. Viele Verbands- und Hilfsartikel sind schon von Haus aus nicht zwingend steril, sondern es reicht für diesen Zweck oft eine keimarme Verpackung. Zumal schon die Bedingungen am Unfallort oft zwangsläufig zur Kontamination von offenen Wunden führt, spielt es keine entscheidende Rolle, ob die Mullkompresse oder das Pflaster 1 oder 5 Jahre alt waren. Bei der ärztlichen Weiterbehandlung wird ohnehin alles desinfiziert und systemische Schutzmaßnahmen gegen Wundinfektionen getroffen.

Ungeachtet dessen darf die Polizei bei Fahrzeugkontrollen den Verbandskasten kontrollieren und bei abgelaufenen Artikeln ein Bußgeld erheben. Ob das in der Praxis überhaupt gemacht wird, ist mir nicht bekannt. Medizinisch jedenfalls hat es in diesem Zusammenhang keine Relevanz. Ein erfahrungsgemäß viel größeres Problem ist die doch weit verbreitete Ablehnung der Ersten Hilfe und die unzutreffende Vorstellung, man könne dafür, wenn man etwas verkehrt gemacht hat, bestraft werden.