Graffitis übermalen Strafbar?
Hey bei unserem Tunnel in meiner Stadt haben Mgeburten Perverse Sachen hingesprayt naja habe das auch mal gemacht jedoch mit OPEL Zeichen :)
Ich würde gerne die Weißen Wände mit einer Schwarzen Farbe übermalen.
Mich als kleines Kind ca.6 Jahre hat das ziehmlich verstört als ich lesen konnte bei Spielplätze etc. so Wörter wie Huohn die ich damals nicht kannte BTW : bin 2000er Kind.
6 Antworten
Hallo Formidabler,
auch wenn eine Wand bereits mit einem Graffiti versehen wurde, ist es dennoch strafbar, wenn diese bereits "markierte" Wand erneut besprüht wird (das nennt sich "Cross-Over").
Denn nur, weil sich auf einer Wand bereits ein Graffiti befindet, heißt das nicht, dass es auch legal ist, diese Wand erneut zu besprühen ;-)
Du würdest dich also strafbar machen:
Eine "einfache Sachbeschädigung", entstanden durch Graffitis, steht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren in Verbindung. Bei einer "einfachen Sachbeschädigung" , entstanden durch Graffitis, kann jedoch auch eine kleine, dennoch beträchtliche Geldstrafe verhängt werden.
Dann gibt es noch die "gemeinschädliche Sachbeschädigung". Diese ist etwas empfindlicher, als die "einfache Sachbeschädigung" und steht mit einer dreijährigen Haftstrafe oder mit einer deutlich höheren, empfindlichen Geldstrafe in Verbindung.
Da es sich jedoch um eine Wand handelt, die bereits besprüht ist und die du erneut besprühen möchtest, würde die "einfache Sachbeschädigung" zutreffen. Da heißt:
Besprühst du diese Wand, droht dir zumindest eine kleine, dennoch beträchtliche Geldstrafe oder eine Haftstrafe. Ich denke jedoch, dass es bei einer Geldstrafe bleiben würde, da man die Tatsache berücksichtigen würde, dass diese Wand bereits besprüht ist.
Dass du es jedoch gut gemeint hast, würde man vermutlich kaum Berücksichtigung schenken, da es sich um eine Straftat handelt.
Ein Drogendealer kann während seiner Verhandlung auch nicht darauf plädieren, dass er nur deswegen Drogen verkauft hat, weil er ja weiß, dass es Menschen gibt, die Drogen brauchen und weil er es somit ja nur gut gemeint hat. Bei solchen Argumenten springt die Staatsanwaltschaft vor Wut im Dreieck ;-D
LG, Toxic38
Hallo! Ich male und zeichne selber sehr viel und habe mich auch schon mit Graffiti - Schmierereien beschäftigt. In Dortmund ist fast die ganze Stadt damit voll. Da kam mir eine Idee: Ich habe einfach selbst gemalte Bilder von mir drüber geklebt ( doppelseitiges Klebeband ). Habe mir teilweise extra zu den Graffitis Bilder ausgedacht. Das hat einen Heiden Spaß gemacht. Alle meine Bilder wurden mitgenommen und oft habe ich erlebt, dass die Leute dann auch ihre Schmierereien weg gemacht haben.Nur ein Tipp: Bitte nichts mit erhobenem Zeigefinger...es steckt fast immer etwas hinter diesen "Sauerein". Genau lesen! Viel Spaß! Stefanie
Шош еснт соol нäтте аuсн gеги еinѕ.
Auch wenn du eigentlich was Gutes möchtest, machst du dich durch übermalen genauso strafbar wie durch sprayen.
Ja, das ist auch Sachbeschädigung, legal wäre nur abwischen
Leider ist es nicht erlaubt....😒😕
Nein, in Bern :)
Hab Verwandte in AalenY
Hehe okay :)
Wohnst du in Aalen ?..