Ist unwissentliches kaufen von Diebesgut strafbar?
Wir müssen in der Schule einen Rechtsfall bearbeiten. In diesen kauft ein Mann unwissentlich auf einem Flohmarkt eine geklaute Vase. Ist dies Strafbar?
MFG Diola
6 Antworten
Kurz gesagt: Nein
Das Ankaufen geklauter Ware fällt grundsätzlich unter den Tatbestand der Hehlerei gem. § 259 StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/259.html).
Die Hehlerei ist allerdings ein Vorsatzdelikt. Der Täter muss also Vorsatz bezüglich aller Merkmale des Tatbestandsmerkmals haben, auch bezüglich des Merkmals "eine Sache, die ein anderer gestohlen hat". Der Täter muss also wissen, dass es sich um Diebesgut handelt bzw. dies zumindest für möglich halten.
Hier kann man an die Hehlerei, § 259 StGB, denken. Damit sich der Mann aber wegen Hehlerei strafbar gemacht hat, müsste er vorsätzlich gehandelt haben. Er müsste also gewusst oder es zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen haben, dass es sich bei der Ware um Diebesgut handelt.
Da du schreibst, dass der Mann nicht weiß, dass es sich um Diebesgut handelt, liegt hier keine Strafbarkeit vor.
Ist damit das Opfer des Diebstahls völlig ungeschützt und kann gar nichts dagegen machen? Nein! Aber das ist nicht Strafrecht (da geht es nur darum, dass der Täter einer Straftat eine Strafe erhält), sondern Zivilrecht (hier geht es darum, dass Private untereinander Ansprüche gegeneinander haben).
Um das besser zu verstehen, einmal ein Beispiel:
A leiht B sein Fahrrad aus. B geht damit zum Flohmarkt und verkauft es an C. Er übergibt es ihm und B und C werden darüber einig, dass C jetzt das Eigentum an dem Fahrrad erhalten soll. C weiß nichts davon, dass das Fahrrad gar nicht B, sondern A gehört.
Ist C jetzt Eigentümer des Fahrrads geworden?
Antwort: Ja. Zwar kann grundsätzlich nur der wirkliche Eigentümer auch einem anderen das Eigentum verschaffen. Das Gesetz macht aber eine Ausnahme und schützt in § 932 BGB aber den gutgläubigen Erwerber, also denjenigen, der in dem Glauben, der andere sei der Eigentümer, von diesem etwas erwirbt. In diesem Fall hätte A also Pech gehabt. Er könnte sich jedoch Schadensersatz von B holen, nur das Fahrrad bekommt er nicht wieder.
Von dieser Ausnahme gibt es in § 935 BGB noch einmal eine Ausnahme. Dort steht nämlich, dass der gutgläubige Erwerb dann nicht geht, wenn die Sache dem Eigentümer "abhanden gekommen" ist. Der klassische Fall des "Abhanden-Kommens" ist der Diebstahl oder dass man die Sache verliert. In diesen Fällen sagt das Gesetz: Jetzt ist nicht mehr der unwissende Erwerber am meisten zu schützen, sondern der eigentliche Eigentümer soll hier am meisten geschützt werden. Und deshalb bestimmt das Gesetz, dass in einem solchen Fall kein Eigentum übergeht. Hätte in dem Beispielfall also B das Fahrrad nicht von A erhalten (wegen des Leihvertrags), sondern ihm gestohlen, so hätte C kein Eigentum erworben und A wäre immer noch Eigentümer.
So ist es auch bei deinem Flohmarkt-Fall. Der Mann hat sich nicht strafbar gemacht. Aber auf zivilrechtlicher Ebene hat jetzt der eigentliche Eigentümer gegen den Mann einen Anspruch auf Übergabe der Vase (§ 985 BGB). Und zwar ohne Gegenleistung. Jetzt steht natürlich der Mann doof dar. Er hat natürlich einen Anspruch gegen den Verkäufer der Vase auf Rückzahlung des Kaufpreises. Doch dazu müsste er den Verkäufer natürlich wiederfinden...
Es ist nur illegal wenn ein begründeter Verdacht besteht das die Ware gestohlen wurde und man trotzdem die Ware gekauft hat. Man muss jedoch die Ware an den ursprünglichen Besitzer zurückgeben, wenn herauskommt das sie ihm gehört hat und er einem dazu auffordert. Das Geld bekommt man nicht zurück.
Strafbar ist es meiner Meinung nach nicht, aber der Käufer muss die Vase zurückgeben, falls es rauskommt, dass sie gestohlen wurde.
Das Geld muss er sich dann von dem Flohmarktverkäufer zurückholen.
Nein, es ist nicht strafbar, da unwissentlich. Der Mann kann aber keinen rechtmäßigen Eigentum an gestohlenem Besitz erwerben, er müsste die Vase an den ursprünglichen Eigentümer zurückgeben, das Geld für den Kauf müsste er vom Hehler zurückholen.