Ist bei 260 km/h die Geschwindigkeit im Rückspiegel einschätzbar?
Eine Meldung, schon wieder ein paar Tage alt:
"12. April 2020, 12:55 Uhr Unfälle - Horst: Sportwagen rast mit Tempo 260 in anderes Auto -- Mit knapp 260 km/h ist ein 47-Jähriger mit seinem Sportwagen auf der Autobahn 23 bei Horst (Kreis Steinburg) mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen. Laut Polizeiangaben hatte ein 63 Jahre alter Mann am Samstagabend mit knapp 130 km/h zum Überholen angesetzt. Dabei habe er den sich von hinten mit doppelter Geschwindigkeit nähernden Sportwagen übersehen. Trotz Vollbremsung schaffte es der Sportwagenfahrer nicht, die Kollision beider Fahrzeuge zu verhindern.
Vorweg: Wir sind uns im klaren, dass auch da die konkreten Umstände eine große Rolle spielen werden. Ich bitte aber mal darum, "nach Aktenlage" = nach dieser Meldung zu urteilen.
Mich interessiert beides, die Rechtslage und die Meinungen. Also:
- Wie wird da ein deutsches Gericht urteilen? Kann man 260 km/h mit Blick in die Rückspiegel überhaupt noch den Abstand vernünftig einschätzen? (Mir ist mal was Vergleichbares zwischen Nürnberg und München passiert: Ich habe gar nichts gesehen, weil es da lange Senken gibt, in denen der rückwärtige Verkehr verschwindet. Aber das lassen wir hier mal beiseite.)
- Wie sehen das - Selbsterkenntnis - die "sportlichen" Fahrer (= die, die auch hin und wieder mit 260 unterwegs sind) und die Normalos hier?
Toll wäre es, wenn es hier einen Unfallgutachter gäbe, der schon mal vor Gericht zu einem ähnlichen Fall seine Stellungnahme abgeben musste. Oder natürlich einen Verkehrsrichter. :-)
Weil ich von GFN aufgefordert werde, die beste Antwort zu prämieren: Ich mache das nie. Weil ich glaube, dass wir schon genug unguten Wettbewerb haben.
6 Antworten
Wenn man den rückwärtigen Verkehr im Auge behält, sieht man auch sich sehr schnell nähernde Fahrzeuge... und ein Fahrzeug das Sich mit 260 km/h einem 130 km/h fahre den Fahrzeug nähert, legt pro Sekunde 36,11m mehr zurück, als der langsam fahrendere
d.h. wenn der langsamere vor begin des überhol Vorgangs in den Rückspiegel schaut, und für das Überholmanöver 25-30 Sekunden kalkuliert, bedeutet das, das der von hinten sich nähernde schnellere mindestens 1 km Abstand haben sollte... das ist durchaus abzuschätzen ... aber normalerweise auch für den schneller fahrenden durch gemäßigtes abbremsen anzupassen
hat das nicht geklappt, beweisst das nur, das der langsamere entweder den schnelleren durch die eigene Unachtsamkeit nicht gesehen hat, oder in ‚Sheriffs-Manier‘ diesen mit einem gewagten ausscheren zu einer Vollbremsung zwingen wollte, was leider völlig in die Hose gegangen ist...
Meiner Ansicht nach nicht (das ist eine rein persönliche Meinung aufgrund eigener Erfahrungen, keinerlei rechtliche Bewertung).
Wie sehen das - Selbsterkenntnis - die "sportlichen" Fahrer (= die, die auch hin und wieder mit 260 unterwegs sind) und die Normalos hier?
Ich denke, dass es irrelevant ist, was manche (die unbedingt selber mit solchen Geschwindigkeiten unterwegs sein wollen) dazu schreiben. Schliesslich sind sie nicht alleine auf der BAB unterwegs und es gilt nicht das Recht des Stärkeren/Schnelleren.
Ich selber bin mal so und mal so unterwegs, je nach Situation und Verkehrsaufkommen. Aber wenn da noch andere Autos unterwegs sind, dann muss ich (auch als schnellerer, sportlicher Fahrer) immer damit rechnen, dass da etwas vor mir auftaucht. Das nennt sich "vorausschauendes Fahren" und wird bei allen(!) Verkehrsteilnehmern vorausgesetzt.
In sofern muss ich da mal eine Lanze für diejenigen brechen, die schwächer motorisiert unterwegs sind oder einfach nicht schneller als Richtgeschwindigkeit fahren wollen (was ihr gutes Recht ist).
So etwas abzuschätzen finde ich ziemlich schwierig. Vor allem im Rückspiegel. Bei einem kurzen blick geht das meiner meinung nach garnicht....
Ich bin der Meinung dass man das einschätzen kann. Ich schau aber auch 2x in den Rückspiegel um die Geschwindigkeit einschätzen zu können.
Vor Gericht ist natürlich der 130Km/h-Typ schuld, der Sportwagenfahrer bekommt aber sehr wahrscheinlich eine Mitschuld. Bei über 130 km/h ist das meistens der Fall.
kannst nicht einschätzen und ist auch nicht deine Aufgabe. Alles über 130 liegt in der Verantwortung des rasers.
bei 130km Differenz ist das Fahrzeug u.U. nicht Mal im Spiegel erkennbar wenn du den Spurwechsel planst. Die Differenz entspricht 33m/s!!! Durch die Verkleinerung der Rückspiegel hast wenig Chancen da was zu sehen. Was vor 3 sek noch nicht erkennbar war klebt dir dann in der Stoßstange.
Du kannst nur 100m zurück schauen?
bedenklich!