Falsche Bereifungsgröße
Ich brauche eure Hilfe. Ich war beim TÜV und dort stellte sich raus, dass ich seit 9 Jahren, die falsche Bereifungsgröße der Winterräder fahre. Ich hatte meine Winterräder noch daran, weil wir jetzt ein Zweitwagen haben, ich mich von meinem aber noch nicht trennen wollte. Nun stellt sich heraus, das Autohaus hat mir damals falsche Bereifung verkauft. Ich habe mir jetzt allwetterreifen aufziehen lassen, habe aber alle Unterlagen von dem Autohaus da, auch die Bestätigung vom TÜF bzgl. Der falschen Bereifungsgröße. Nun überlege ich, dem Autohaus die neuen Räder in Rechnung zu stellen oder ist es besser einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Mich ärgert es sehr, zumal mich die Werkstatt des Öfteren falsch beraten bzw. ältere Teile eingebaut hat, was ich aber immer einfach „geschluckt“ habe und erst später erfahren habe. Was würdet ihr machen, versuchen auf eigene Faust den Schadenersatz zu verlangen oder lieber zum Anwalt gehen? Vielen Dank im voraus, Banke
14 Antworten
Rücktritt vom Kauf bei erfolglosen Reparaturversuchen
Liegt ein Sachmangel vor, so stehen dem Anspruchsinhaber verschiedene Mängelrechte zur Verfügung. Zunächst besteht ein sog. Vorrang der Nacherfüllung (§ 439 BGB). Dem Vertragspartner soll so die Möglichkeit gegeben werden, durch Reparatur oder Nachlieferung der Sache am Vertrag festzuhalten. Verweigert er dies oder schlägt die Nacherfüllung mehrmals fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB), vom Vertrag zurück treten (§ 437 Nr.2 BGB) oder kann Schadensersatz (§ 437 Nr.3 BGB) geltend machen.
Der Verkäufer haftet grundsätzlich für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Darunter fallen auch sog. versteckte Mängel die bereits vorhanden waren, jedoch erst später entdeckt wurden. Liegt ein Mangel vor, muss immer bei demjenigen reklamiert werden, bei dem man die Sache gekauft hat. Meist ist dies der Händler, bei dem Sie die Ware erworben haben. Falsch wäre es, direkt beim Hersteller seine Rechte geltend zu machen. In der Praxis geschieht es allerdings oft, dass der Verkäufer als Vertragspartner versucht, die Haftung im Rahmen der freiwillig gegebenen Garantie auf den Hersteller abzuwälzen. Hierauf müssen Sie sich in der Regel jedoch nicht einlassen.
Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
Ob die Mängelbeseitigung nach 9 Jahren noch geltend gemacht werden können, stelle ich mal in Frage.
Vielen Dank für die sachliche Antwort, Sternvergabe erfolgt umgehen sobal frei geschaltet. LG
du fährst mit 9 Jahre alten Reifen herum? Weg damit und schnell neue kaufen. Was passiert ist ist passiert, das ist doch schon eine halbe Ewigkeit her. Suche dir einfach ein anderes Autohaus.
Wie konnte das 9 Jahre der TÜV nicht bemerken?
Entweder du machst die richtige GRöße drauf oder du bekommst bei Unfall keinen Cent.
Und TÜV solltest eigentlich auch nicht bekommen. Von daher bleibt nichts anderes übrig.
Ausser vom TÜV eintragen lassen.
Wie konnte das 9 Jahre der TÜV nicht bemerken?
Vermutlich ist der Fragesteller im Juli sonst mit Sommerreifen vorgefahren.
oder du bekommst bei Unfall keinen Cent
Nur dann, wenn die falsche Reifengröße nachweislich die Ursache für den Unfall war. Das kann man mit großer Sicherheit ausschließen.
Das du der Werkstatt Ihr Versäumniss kaum noch in Rechnung stellen kannst solltest du nach lesen der bisherigen Beiträge endgültig vergessen den du bist ja in der Pflicht.. und der bist du nicht nachgekommen...
Wenn man Dir anstelle der erwarteten Neuteile Gebrauchte verbaut hat ist eine andere Nummer.. Wenn also der Neuteilpreis abgerechnet wurde ist das Betrug und ein Straftatbestand.. Das Problem dürfte sein das Du das beweisen mußt und wenn dir die Werkstatt zb zwei Preismöglichkeiten nennt / Abnbietet wobei die eine mit gebrauchten Teilen die teurere mit Neuteilen ausgeführt werden soll dann hast du vermutlich die günstigere gewählt und die Werkstatt ist aus dem Schneider..
Das gibt es Häuffiger wenn diese Werkstatt durch ingendwelche Wege oder Verbindungen mit einer Autoverwertung zusammenarbeitet oder eine Verwertung sogar angeschlossen ist.. Dann muß dies aber auf der Rechnung ausgewiesen sein oder durch Gewährleistungsausschluss gekennzeichnet sein.
Bei manchen Teilen ist das auch durchaus legitim denn Neuteile bei den heutigen Preisen würden häuffig zum wirtschaftlichen Totalschaden führen heist die Reparaturkosten würden den Restwert des Fahrzeuges überschreiten.. und damit ist dem Kunden ja auch nicht gedient..
Nur man muß Dich vorher darüber informieren.. und dir die Entscheidung überlöassen..
Schadensersatz ? Wofür du bist mit dem Reifen gefahren und dir sind dadurch doch bisher keine kosten entstanden also keine strafzettel oder ähnliches und vermutlich waren die Reifen auch günstiger wie die richtigen es gewesen wären.. wenn du deine Bereifungsgrössen nicht prüfst bist du eh selbst schuld .
Was anders währe wenn die Reifen neu aufgezogen währen und Du das innerhalb eines Kurzen Zeitramens einiger Wochen oder monate festgestellt hättest.. Dann währe durch die Restprofiltiefe bzw eine Neuanschaffung klar ein finanzieller Nachteil entstanden.. nach Neun Jahren kannst du damit nicht mehr kommen... Dein Anwalt wird dir kaum anderes erzählen. . .
Joachim
Joachim
Du bist auch als Halter in der Pflicht, dein Fahrzeug auf Mängel zu überprüfen. Wegen der Bereifung fährst du ohne gültige Betriebserlaubnis. Dich hätten sie im Falle eines Falles erst mal am Hintern gehabt.
Abgesehen mal davon sind 9 Jahre alte Reifen schon sehr grenzwertig, wirtschaftlicher 0 € Wert. Was willst du also noch?
Wechsel die Werkstatt und gut ist, alles andere endet wie das Hornberger Schiessen!