Habe ich mich strafbar gemacht (Pfefferspray)?
Hallo, folgendes, und zwar wurde ein Kollege heute in meinem Beisein bedroht dass er zusammengeschlagen wird. Da er darauf hin Angst hatte es könnte wirklich passieren, hat er sich mein Pfefferspray für den Fall der Fälle (als Notwehr) geliehen. Leider Gottes ist es auch zum Einsatz gekommen. Er behauptet aus Notwehr, die Gegenseite meint er hätte es grundlos benutzt. Nun stellt sich die Frage ob ich belangt werden kann, denn es ist schließlich mein Pfefferspray gewesen. Allerdings habe ich es dem Kollegen unter dem Aspekt Notwehr geliehen (da diese Typen keine unbeschriebene Blätter waren) und Pfefferspray fällt nicht unter das Waffengesetz und darf in Notsituationen eingesetzt werden. Bitte nur Antworten die sicher sind.
7 Antworten
Du sowieso nicht ... hast es legal erworben und an einen volljährigen weitergegeben. (gehe ich mal von aus)
Der Kollege hat auch kaum was zu befürchten, wenn er bedroht wurde .. man muss nicht abwarten bis man verletzt wird um aus Notwehr handeln zu dürfen. Und selbst wenn man die Situation falsch eingeschätzt hat .. Notwehrirrtum ist straffrei. Nur die Verhältnismässsigkeit muss gewahrt sein .. also keine Schusswaffe gegen einfachen Diebstahl ... aber Pfefferspray gegen angedrohte Körperverletzung .. die Anklage kann man entspannt auf sich zukommen lassen.
Pfefferspray unterliegt KEINER Altersbegrenzung und ist frei erwerbbar, auch von Kindern
Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten.
Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).
Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen!
Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind.
Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!
In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.
Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung,
straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGBff)
Der Besitz und das Führen von Pfefferspray ist nicht verboten.
Du hast dir nichts zu schulden kommen lassen.
Jeder kann Pfefferspray besitzen. Beteiligt bist du somit nicht.
Lass sie labern, es macht keinen Unterschied, ob du der Person einen Pfefferspray gibst, oder ob er selbst im Laden ein gekauft hat. Da du als Freund menschlich logisch gehandelt hast, kann man dich dafür nicht belangen.
Tierabwehrspray ist frei verkäuflich an jedermann und darf von jedermann geführt werden (Alter egal), ist die Polizei überhaupt schon involviert? Falls die Typen vorbestraft sind, werden sie kaum zu der Polizei gehen, ihr solltet das auch nicht.
Ansonsten Aussage verweigern und Rechtsanwalt - dein Freund, nicht du, du hast keine gesetzwidrige Handlung begangen.
Die Gegenseite behauptet nämlich ich hätte mich strafbar gemacht, denn ich hätte ahnen können dass er es gegen sie benutzen wird und sie hätten ihn ja nicht bedroht etc