IP-Adressen wer macht die Anfragen beim Provider die Polizei oder die Staatsanwaltschaft?
Ich hatte gelesen, dass die Staatsanwaltschaft die Anfragen beim Provider macht (wer wann welche IP hatte) und nicht die Polizei, ich war aber der Meinung, dass die Staatsanwaltschaft einen richterlichen Beschluss anfordert und die Polizei als ausführendes Organ von der Staatsanwaltschaft beauftragt wird, ist das falsch?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei, Recht
Macht auch die Polizei. Ohne Beschluß, geht ganz schnell. Aber nicht, wenn du das wissen willst.
Nein richtig. Die polizei darf es auch ohne einen Beschluss, wenn akkute Gefahr besteht.
Die Staatsanwaltschaft darf es auch machen.
Ist insoweit korrekt, als der Staatsanwalt nicht selbst aktiv ermittelt, sondern damit die Polizei beauftragt.