Invaliditätsleistung der Unfallversicherung
Hallo zusammen,
ich habe mir bei einem Unfall im Januar das Handgelenk gebrochen. Letzte Woche hatte ich meine abschließende Untersuchung und mein behandelnder KKH Arzt meinte, es ist wieder alles ausgeheilt und in Ordnung. Leider ist das Handgelenk etwas steifer als das andere, desweiteren merke ich Einschränkungen (z.B. Rad fahren, nach kurzer Zeit treten Schmerzen auf) bei längerer Belastung. Der Arzt sagte, dass müsste ich nun mit der Unfallversicherung klären. Meine Frage ist nun, wie ich die Invalidität zu verstehen habe. Muss ich dafür einen Behinderungsgrad feststellen lassen? Wie ist der weitere Ablauf? Danke schon mal!
5 Antworten
Es geht da nicht um den Behinderungsgrad, sondern um den grad der Invalidität. Wenn du 100.000 € Invaliditätssumme hast, und die wird eine Invalidität von sagen wir mal 5% zuerkannt, dann kommt es auf die Gesellschaft an was nunpassiert. Wenn du den Unfall gemeldet hast und du eine "Anständige" Gesellschafft gewählt hast, dann bekommst du 5% der Summe. Einige Gesellschafften zahlen aber auch erst ab einem Grad von 20%. Also wie immer einfach mal die Visitenkarte deines Vermittlers zücken und mit flinken Fingern die Nummer wählen. Wenn du einen Direktversicherer gewählt hast, selbst Schuld :D Aber auch die haben Servicenummern bei denen du eine Antwort und eine möglichkeit zum melden des schadens bekommst.
Es gibt übrigends auch Versicherungen mit einem Verletzungsgeld, welches gezahlt wird, wenn man sich zum Beispiel ein Bein oder so bricht. Also auch mal schnell nachschauen was genau versichert ist. Viel Erfolg.
MfG BWVFachmann
Hi,
Hast Du den Unfall damals bei der Unfallversicherung gemeldet?
Falls ja, dann kommt es nach einem Jahr nach dem Unfall zu einem Gutachten, dieses musst Du zwar nicht bezahlen aber in die Wege leiten.
Falls nein, dann musst Du bei der Gesellschaft fragen, ob eine Nachmeldung noch möglich ist.
In beiden Fällen aber ist es gut, einen Berater zu haben, dem man vertraut und der alles für Dich regelt.
Übrigens: Die Invaliditätsleistung hat nichts direkt mit dem Grad der Behinderung zu tun.
Ich kann mir vorstellen, dass der Versicherer das wenigste wie nur irgendwie möglich zahlen wird. Ich würde also eher nicht den Versicherer fragen, sondern eher eine neutrale Fachkraft.
Hier findest Du oben rechts einen dunkelblauen Link http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/ der da heißt Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich weiß, dass man sich in dieser Kanzlei auch ebenso gut über die Unfallversicherung auskennt. Vielleicht einfach mal fragen, was eine telefonische Beratung kosten würde.
Das kommt ganz auf Deinen Versicherungsvertrag und die dort enthaltenen Klauseln an. Setzt Dich mit deinem Versicherer zusammen und klär die Bedingungen.
Eine Unfallversicherung baut auf den Invaliditätsgrad (in %) auf, den der behandelnde Arzt, die Berufsgenossenschaft innerhalb der Rehamassnahmen oder folgend feststellte. Sollten Sie also diesen schriftlich vorliegen haben einfach der Unfallversicherung melden. Dabei sollten sie im Vorfeld aber die Hinweise von Kweschtschn (er sollte sich mal einen einfacheren Namen aussuchen) gelesen und beachtet haben.
Viel Erfolg